Einfache Sprache anschalten
Folgende Urkunden können Sie online (siehe nebenstehende Onlinedienste) beantragen:
Informationen zur Anbringung von Apostillen (Überbeglaubigung) auf Personenstandsurkunden zur Verwendung im Ausland finden Sie unter: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/beglaubigungen-apostillen
Personenstandsurkunden können beim Standesamt Darmstadt nur über folgende Wege bestellt werden:
Urkundenbestellungen per E-Mail sind nicht möglich und werden auch nicht bearbeitet.
Sie benötigen neue Personenstandsurkunden?
Sie möchten Auskünfte aus Personenstandseinträgen erfragen?
Das Standesamt Darmstadt stellt Ihnen Urkunden der in Darmstadt eingetretenen Personenstandsfälle aus. Auch Urkunden der früher eigenständigen Ortsteile Arheilgen, Bessungen, Eberstadt und Wixhausen sind hier erhältlich.
Folgende Urkunden können Sie bei der Urkundenabteilung erhalten:
Alle oben genannten Dokumente können wir auf Wunsch auch als beglaubigte Abschrift aus dem jeweiligen Register oder auf internationalem (mehrsprachigem) Vordruck ausstellen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde kann nicht auf internationalem (mehrsprachigem) Vordruck ausgestellt werden.
Alle Urkunden die älteren Jahrgangs sind können bis einschließlich 1876 als archivsrechtlich beglaubigte Kopie ausgestellt werden.
Aufgrund gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Änderungen ist es nicht möglich, eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag beim Standesamt fortgeführten Familienbuch in Form einer Personenstandsurkunde auszustellen.
Es besteht aber die Möglichkeit, eine amtlich beglaubigte Abschrift (einfache öffentliche Urkunde) von dem als Heiratseintrag beim Standesamt fortgeführten Familienbuch zu erhalten. Hierfür entsteht eine Gebühr von 12,-- EUR. Ob ein Amt/Behörde eine einfache öffentliche Urkunde als ausreichenden Nachweis der Ehe-/Vorehedaten akzeptiert, erfragen Sie bitte vor Ihrer Bestellung direkt bei der entsprechenden Behörde. Ansonsten erstellen wir Ihnen zum Preis von 12,-- Euro eine Heiratsurkunde.
Zur Urkundenbestellung und bei Abholung muss immer ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Die Abholung kann auch mit Vollmacht erfolgen. In diesem Fall ist neben der formlosen Vollmacht, eine Kopie oder das Original Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass die reduzierten Preise nur für gleichzeitig bestellte Mehrausfertigungen gelten.
Näheres zu den Gebühren des Standesamtes entnehmen Sie bitte dem Auszug aus den Gebühren des Standesamtes