Folgende Urkunden können Sie online beantragen:
Sie benötigen eine Beglaubigung auf Personenstandsurkunden um sie im Ausland zu verwenden?
Dann finden Sie Infos auf der Website https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/beglaubigungen-apostillen
So können Personenstandsurkunden beim Standesamt Darmstadt bestellt werden:
Die Bearbeitungszeit ist je nach Bestellweg unterschiedlich.
Bei Bestellungen online kommt die Urkunde am schnellsten zu Ihnen nach Hause.
Wichtiger Hinweis zur Online-Urkundenbestellung
Es können keine Urkunden per E-Mail bestellt werden!
Sie benötigen neue Personenstandsurkunden?
Sie benötigen eine Auskunft aus Personenstandseinträgen?
Das Standesamt Darmstadt stellt Urkunden für Personenstandsfälle in Darmstadt mit allen Stadtteilen aus.
In der Urkundenabteilung erhalten Sie:
je nachdem wo Sie geboren sind, geheiratet haben, gestorben sind oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Alle genannten Dokumente können auf Wunsch als beglaubigte Kopie oder auf internationalem, mehrsprachigem Vordruck ausgestellt werden, mit Ausnahme der Lebenspartnerschaftsurkunde.
Sehr alte Urkunden bis einschließlich des Jahres 1876 können als Archivs rechtlich beglaubigte Kopien ausgestellt werden.
Aufgrund neuer Gesetze und Vorschriften ist es nicht mehr möglich,
beglaubigte Abschriften des Familienbuchs als Personenstandsurkunden auszustellen.
Sie können eine amtlich beglaubigte Kopie des Familienbuchs als Heiratseintrag erhalten (einfache öffentliche Urkunde). Die Gebühr beträgt 12 Euro.
Vor der Bestellung bitte bei der entsprechenden Behörde nachfragen,
ob eine einfache öffentliche Urkunde ausreicht und als Nachweis akzeptiert wird.
Andernfalls kann eine Heiratsurkunde zum Preis von 12 Euro erstellt werden.
Benötigte Unterlagen
Beim Bestellen einer Urkunde und beim Abholen muss immer ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.
Das Abholen kann mit Vollmacht durch eine andere Person erfolgen.
Doch dann müssen die Ausweise des Vollmachtgebers und der anderen Person mitgebracht werden.
Gebühren
Bitte daran denken: die reduzierten Preise (6 €) gelten nur für gleichzeitige zusätzliche Bestellungen.
Mehr Infos zu den Gebühren des Standesamtes lesen Sie bitte in dem Auszug aus den Gebühren des Standesamtes.
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (auch eine internationale Geburtsurkunde) in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt erhalten.
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.
Persönliche Antragstellung:
Beantragung per Post oder Fax:
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .
keine
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
15.06.2021