Zurück

Urkunden (Personenstand)

icon Einfache Sprache abschalten

Info

Folgende Urkunden können Sie online beantragen:

  • Eheurkunde / Eheregister
  • Geburtsurkunde / Geburtenregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde / Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunde / Sterberegister

Sie benötigen eine Beglaubigung auf Personenstandsurkunden um sie im Ausland zu verwenden?
Dann finden Sie Infos auf der Website https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/beglaubigungen-apostillen

So können Personenstandsurkunden beim Standesamt Darmstadt bestellt werden:

  • online,
  • per Post (mit Unterschrift und Kopie vom Personalausweis) oder
  • persönlich (Termin vereinbaren unter 06151 / 13-3058)

Die Bearbeitungszeit ist je nach Bestellweg unterschiedlich.

Bei Bestellungen online kommt die Urkunde am schnellsten zu Ihnen nach Hause.

Wichtiger Hinweis zur Online-Urkundenbestellung

Es können keine Urkunden per E-Mail bestellt werden!

 

Sie benötigen neue Personenstandsurkunden?

Sie benötigen eine Auskunft aus Personenstandseinträgen?

Das Standesamt Darmstadt stellt Urkunden für Personenstandsfälle in Darmstadt mit allen Stadtteilen aus.

In der Urkundenabteilung erhalten Sie:

  • Geburtsurkunden,
  • Eheurkunden,
  • Sterbeurkunden und
  • Lebenspartnerschaftsurkunden,

je nachdem wo Sie geboren sind, geheiratet haben, gestorben sind oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Alle genannten Dokumente können auf Wunsch als beglaubigte Kopie oder auf internationalem, mehrsprachigem Vordruck ausgestellt werden, mit Ausnahme der Lebenspartnerschaftsurkunde.

Sehr alte Urkunden bis einschließlich des Jahres 1876 können als Archivs rechtlich beglaubigte Kopien ausgestellt werden.

Aufgrund neuer Gesetze und Vorschriften ist es nicht mehr möglich,
beglaubigte Abschriften des Familienbuchs als Personenstandsurkunden auszustellen.

Sie können eine amtlich beglaubigte Kopie  des Familienbuchs als Heiratseintrag erhalten (einfache öffentliche Urkunde). Die Gebühr beträgt 12 Euro.
Vor der Bestellung bitte bei der entsprechenden Behörde nachfragen,
ob eine einfache öffentliche Urkunde ausreicht und als Nachweis akzeptiert wird.
Andernfalls kann eine Heiratsurkunde zum Preis von 12 Euro erstellt werden.

 

Benötigte Unterlagen

Beim Bestellen einer Urkunde und beim Abholen muss immer ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.

Das Abholen kann mit Vollmacht durch eine andere Person erfolgen.
Doch dann müssen die Ausweise des Vollmachtgebers und der anderen Person mitgebracht werden.


Gebühren

  • Geburtsurkunde: 12,00 € für die 1. Urkunde; jede weitere 6,00 €
  • Sterbeurkunde:   12,00 € für die 1. Urkunde; jede weitere 6,00 €
  • Eheurkunde:        12,00 € für die 1. Urkunde; jede weitere 6,00 €
  • Lebenspartner-
    schaftsurkunde:  12,00 € für die 1. Urkunde; jede weitere 6,00 €

Bitte daran denken: die reduzierten Preise (6 €) gelten nur für gleichzeitige zusätzliche Bestellungen.

 

Mehr Infos zu den Gebühren des Standesamtes lesen Sie bitte in dem Auszug aus den Gebühren des Standesamtes.

 

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (auch eine internationale Geburtsurkunde) in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt erhalten.

Teaser

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.


Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
    • eine schriftlichen Vollmacht von Ihnen,
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie)
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Beantragung per Post oder Fax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Weitere Voraussetzungen:

  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Hinweis:

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

15.06.2021