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Urkunden (Personenstand)

Kurzinfo

Folgende Urkunden können Sie online (siehe nebenstehende Onlinedienste) beantragen:

  • Eheurkunde/Eheregister
  • Geburtsurkunde/Geburtenregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde/Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunde/Sterberegister

Informationen zur Anbringung von Apostillen (Überbeglaubigung) auf Personenstandsurkunden zur Verwendung im Ausland finden Sie unter: https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/beglaubigungen-apostillen


Personenstandsurkunden können beim Standesamt Darmstadt nur über folgende Wege bestellt werden:

  1. Online-Urkunden-Portal mit integrierter Bezahlmöglichkeit (empfohlen - Zusendung innerhalb von ca. 5 Werktagen)
  2. Postalisch mit Unterschrift und Kopie des Personalausweises (Bearbeitungszeit ca. 10 Werktage)
  3. Nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06151 / 13-3058) persönlich im Standesamt (Abholzeit bis zu ca. 10 Werktage - ein gültiges Ausweisdokument muss mitgebracht werden)


Urkundenbestellungen per E-Mail sind nicht möglich und werden auch nicht bearbeitet.

Info

Sie benötigen neue Personenstandsurkunden?

Sie möchten Auskünfte aus Personenstandseinträgen erfragen?

Das Standesamt Darmstadt stellt Ihnen Urkunden der in Darmstadt eingetretenen Personenstandsfälle aus. Auch Urkunden der früher eigenständigen Ortsteile Arheilgen, Bessungen, Eberstadt und Wixhausen sind hier erhältlich.

Folgende Urkunden können Sie bei der Urkundenabteilung erhalten: 

  • Geburtsurkunden/Geburtenregister (wenn Sie in Darmstadt geboren sind) der vergangenen 110 Jahre
  • Eheurkunden/Eheregister (wenn Sie in Darmstadt geheiratet haben) der vergangenen 80 Jahre
  • Sterbeurkunden/Sterberegister (wenn der Sterbeort in der Gemarkung Darmstadt liegt) der vergangenen 30 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsurkunden/Lebenspartnerschaftsregister (wenn die Lebenspartnerschaft in Darmstadt begründet wurde) aus dem Lebenspartnerschaftsregister ab 2001 (Einführung der Lebenspartnerschaften)

Alle oben genannten Dokumente können wir auf Wunsch auch als beglaubigte Abschrift aus dem jeweiligen Register oder auf internationalem (mehrsprachigem) Vordruck ausstellen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde kann nicht auf internationalem (mehrsprachigem) Vordruck ausgestellt werden.

Alle Urkunden die älteren Jahrgangs sind können bis einschließlich 1876 als archivsrechtlich beglaubigte Kopie ausgestellt werden.

Aufgrund gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Änderungen ist es nicht möglich, eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag beim Standesamt fortgeführten Familienbuch in Form einer Personenstandsurkunde auszustellen.

Es besteht aber die Möglichkeit, eine amtlich beglaubigte Abschrift (einfache öffentliche Urkunde) von dem als Heiratseintrag beim Standesamt fortgeführten Familienbuch zu erhalten. Hierfür entsteht eine Gebühr von 12,-- EUR. Ob ein Amt/Behörde eine einfache öffentliche Urkunde als ausreichenden Nachweis der Ehe-/Vorehedaten akzeptiert, erfragen Sie bitte vor Ihrer Bestellung direkt bei der entsprechenden Behörde. Ansonsten erstellen wir Ihnen zum Preis von 12,-- Euro eine Heiratsurkunde.

Benötigte Unterlagen

Zur Urkundenbestellung und bei Abholung muss immer ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

Die Abholung kann auch mit Vollmacht erfolgen. In diesem Fall ist neben der formlosen Vollmacht,  eine Kopie oder das Original Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten mitzubringen.

Gebühren

  • Geburtsurkunde: 12,00 € für die 1. Urkunde; 6,00 € für jede Weitere
  • Sterbeurkunde:   12,00 € für die 1. Urkunde; 6,00 € für jede Weitere
  • Eheurkunde:        12,00 € für die 1. Urkunde; 6,00 € für jede Weitere
  • Lebenspartner-
    schaftsurkunde:  12,00 € für die 1. Urkunde; 6,00 € für jede Weitere

Bitte beachten Sie, dass die reduzierten Preise nur für gleichzeitig bestellte Mehrausfertigungen gelten.

Näheres zu den Gebühren des Standesamtes entnehmen Sie bitte dem Auszug aus den Gebühren des Standesamtes

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (auch eine internationale Geburtsurkunde) in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt erhalten.

Teaser

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.


Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
    • eine schriftlichen Vollmacht von Ihnen,
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie)
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Beantragung per Post oder Fax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Weitere Voraussetzungen:

  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Hinweis:

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

15.06.2021