Anträge auf Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen zur Prüfung beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.
Sie wurden im Ausland geschieden und möchten Ihre Scheidung in Deutschland anerkennen lassen?
Scheidungen aus dem Ausland bedürfen in der Regel der Anerkennung durch das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, um auch für den deutschen Rechtsbereich gültig zu sein. Hier finden Sie weitere Informationen: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/familie-und-vormundschaft/auslandsehesachen
Bitte kontaktieren Sie uns per Email standesamt@darmstadt.de und lassen Sie sich hierzu individuell von uns beraten.