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Meldebescheinigung

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Info

Sie brauchen eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung?

Sie bekommen die Meldebescheinigung bei der Meldebehörde.

Sie stellen einen Antrag bei der Meldebehörde oder können es online machen.

 

Voraussetzung dafür ist:

Sie haben eine Haupt- oder Nebenwohnung in Darmstadt.


Sie brauchen eine Bescheinigung für andere Personen?

Diese kann der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt werden

oder 

Sie haben eine Vollmacht von der Person. Dann kann die Meldebescheinigung an Sie übergeben werden.



Eine einfache Meldebescheinigung enthält:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält auf Antrag zusätzlich:

  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner 
  • minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Familienstand

 

Wie können Sie die Meldebescheinigung beantragen?

  • per E-Mail unter meldeamt@darmstadt.de
  • oder per Post, mit Angabe der vollständigen Personalien und einer Ausweiskopie

Wichtig: 

Sie brauchen die Meldebescheinigung z. B. für Eheschließung, die Beantragung von Ausweisdokumenten im Ausland oder Rentenzwecke?

Dann geben Sie den Grund mit ihrem Antrag an.
Bescheinigungen werden nur per Post übersendet.

Dies ist aus datenrechtlichen Gründen der Fall.

Ein Versand per E-Mail ist ausgeschlossen!


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Identitätsausweis bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Bei Vertretung durch eine andere Person: Vollmacht und beide Ausweise.

 

Sie geben einer anderen Person die Vollmacht um die Meldebescheinigung zu besorgen? Was wird dann unbedingt gebraucht?

Ihr Ausweis bzw. Reisepass und der Ausweis der Person, die dies für Sie erledigt.

Wie müssen die Unterlagen abgegeben werden?

  • Im Original, vollständig und zusammengeheftet
  • Mit Siegel
  • Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten
  • Die Unterschriften auf der Vollmacht müssen mit den Unterschriften auf dem Dokument übereinstimmen.

Gebühren

  • 10.- Euro
  • 50.- Euro bei Zugriff auf Daten vor 1983 

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Gebühren fallen an?

keine

Herausgebende Stelle

Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

30.09.2021