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Meldebescheinigung

Info

Auf Antrag (siehe auch die nebenstehenden Onlinedienste) stellt Ihnen die Meldebehörde eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus. Vorraussetzung ist das Vorhandensein einer Haupt- oder Nebenwohnung in Darmstadt.


Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.


Eine einfache Meldebescheinigung enthält:

  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag können in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  • Familienstand

Die Meldebescheinigung kann formlos per E-Mail (meldeamt@darmstadt.de) oder per Post, mit Angabe der vollständigen Personalien und einer Ausweiskopie beantragt werden.

Wichtig: Bei Beantragung ist der Verwendungszweck (z. B. Eheschließung, Beantragung von Ausweisdokumenten im Ausland oder Rentenzwecke) anzugeben.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Bescheinigungen nur per Post übersendet. Ein Versand per E-Mail ist ausgeschlossen!

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass / Identitätsausweis bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Bei Vertretung durch eine andere Person: Vollmacht und beide Ausweise. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/ Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschriften auf der Vollmacht müssen mit den Unterschriften auf dem Dokument übereinstimmen.

Gebühren

  • 10.- Euro
  • 50.- Euro bei Zugriff auf Daten vor 1983

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Gebühren fallen an?

keine

Herausgebende Stelle

Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

04.11.2015