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Personalausweis

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Info

Änderungen ab dem 01.05.2025:

Es gibt Änderungen bei der Beantragung von Pässen und Personalausweisen.

Ab dem 1.05.2025.

Welche Änderungen sind das zum Beispiel?

  • Es werden nur noch biometrische Lichtbilder bei den Behörden akzeptiert.

Das biometrische Lichtbild muss digital an die Behörde geschickt werden.

  • Die Ausweisdokumente können mit Direktversand nach Hause geschickt werden.

Was bedeutet: biometrisches Lichtbild?

Ein biometrisches Lichtbild ist ein Passfoto.

Dieses Passfoto muss den offiziellen Regeln entsprechen.

Man kann damit die Person überprüfen und Ausweisdokumente erstellen.

 

Dieses Foto muss digital vorliegen.

Das bedeutet:

Sie können das Foto von einem Fotografen machen lassen.

Es gibt aber auch Möglichkeiten im Internet oder bei

Drogerien ein digitales Passfoto machen zu lassen.

Auf jeden Fall brauchen Sie einen QR-Code.

 

Diesen QR-Code müssen Sie dann bei der Beantragung vorlegen.

Das Amt kann sich dann das Foto abrufen.

Sie dürfen das Foto nicht selbst machen und per Mail schicken.

 

Weitere Informationen zum digitalen Lichtbild erhalten Sie hier



Sie wollen einen Personalausweis beantragen?

Dafür benötigen Sie einen Termin.

Den Termin machen Sie im Internet.

 

Seit dem 1. November 2010 gibt es einen neuen Personalausweis.

Das steht im "Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis".

Das Gesetz sagt, wie der Personalausweis aussehen muss.

Und was auf dem Personalausweis stehen muss.


Sie wollen mehr über das Dokument wissen und was man damit machen kann?

Dann schauen Sie auf der Internet-Seite www.personalausweisportal.de nach.

Die Seite gehört zum Bundes-Ministerium des Innern.

 

Wenn Sie in Deutschland leben und 16 Jahre alt sind, brauchen Sie einen Personalausweis.

Den Personalausweis müssen Sie immer dabeihaben.

Wenn Sie jemand danach fragt, müssen Sie ihn zeigen.

 

Aber es gibt auch eine Ausnahme.

Die Ausnahme ist, wenn Sie einen gültigen Reisepass haben.

Dann brauchen Sie keinen Personalausweis.

 

Eltern können einen Ausweis für ihre Kinder beantragen.

Das gilt auch, wenn das Kind noch keine 16 Jahre alt ist.

Dieser Ausweis hat keine Online-Funktion.

Das bedeutet, man kann ihn nicht für Sachen im Internet nutzen.

 

Sie haben einen Personalausweis und sind:

  • unter 24 Jahre alt? Dann ist der Ausweis 6 Jahre gültig.
    Das heißt, Sie können den Ausweis 6 Jahre lang benutzen.
  • über 24 Jahre alt? Dann ist der Ausweis 10 Jahre gültig.
    Das heißt, Sie können den Ausweis 10 Jahre lang benutzen.

Sie können die Gültigkeit vom Ausweis nicht verlängern.

Das heißt, nach 6 oder 10 Jahren benötigen Sie einen neuen Ausweis.

 

Sie müssen einen Ausweis haben.

Das kann auch ein "vorläufiger Personalausweis" sein.

"Vorläufig" bedeutet, dass er nur für eine kurze Zeit gilt.

Sie müssen den Ausweis nicht immer dabeihaben.


Pflichten, wenn Sie einen Ausweis haben:

  • Sie müssen den Ausweis zeigen, wenn sich Ihre Adresse geändert hat.
    Das bedeutet: Wenn Sie umziehen, müssen Sie den Ausweis zeigen.
  • Sie müssen den Ausweis abgeben, wenn der Ausweis nicht mehr gültig ist.
    Oder wenn Sie einen neuen Ausweis abholen.
  • Sie müssen es sagen, wenn Sie den Ausweis verloren haben.
    Und wenn Sie den Ausweis wieder finden oder jemand findet den Ausweis wieder.
  • Sie müssen es sagen, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes bekommen.
  • Sie müssen es sagen, wenn Sie freiwillig in die Armee eines anderen Landes eintreten.
    Oder in eine vergleichbare Gruppe.
    Das aber nur, wenn Sie die Staatsangehörigkeit dieses Landes haben.

Ihr Name hat sich geändert? Zum Beispiel, weil Sie geheiratet haben.

Jetzt brauchen Sie einen neuen Personalausweis.

Für die Reise in ein anderes Land, reicht oft der Personalausweis.

Manchmal benötigt man aber auch einen Reisepass.

Aber nicht immer.

Sie möchten wissen, was Sie für ihr Reise-Land brauchen.

Dann schauen Sie auf der Internet-Seite www.auswaertigesamt.de nach.

Dort finden Sie auch die Regeln für die Einreise in andere Länder.

Ihr Ausweis ist so lange gültig bis das Datum darauf abgelaufen ist.

Sie müssen ihren Ausweis nicht früher umtauschen.

Aber Sie können ihren Ausweis früher tauschen, wenn Sie das wollen.

Sie sind:

  • unter 24 Jahre alt? Dann ist der Ausweis 6 Jahre gültig.
    Das heißt, Sie können den Ausweis 6 Jahre lang benutzen.
  • über 24 Jahre alt? Dann ist der Ausweis 10 Jahre gültig.
    Das heißt, Sie können den Ausweis 10 Jahre lang benutzen.

Sie wollen einen Personalausweis haben?

Dafür wird vorausgesetzt:

  1. Sie sind Deutscher.
    Das heißt, Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  2. Sie müssen den Antrag selber stellen.
    Das heißt, Sie müssen persönlich hingehen und den Antrag machen.
    Niemand anders kann das für Sie tun.
    Auch wenn Sie jemandem eine Vollmacht geben, kann niemand den Antrag für Sie stellen.
  3. Kindern unter 16 Jahren müssen zusammen mit Sorgeberechtigten den Antrag stellen.
  4. Der Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren muss durch Sorgeberechtigten abgeholt werden.

Wo beantrage ich den Personalausweis?

Sie müssen zu der Personalausweis·behörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde gehen.

Dafür benötigen Sie einen Termin.

Den Termin machen Sie im Internet.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt noch mehr Infos über den Personalausweis.

Infos finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministerium.

Das Ministerium kümmert sich um Sachen in Hessen. www.hmdi.hessen.de

Was wird benötigt? 

  • Sie brauchen einen anderen Ausweis.
    Das kann Ihr alter Reisepass sein.
    Oder Ihr Personalausweis.
    Wenn Sie haben, bringen Sie die original Geburts-Urkunde oder Heirats-Urkunde mit.
    Original bedeutet: Die Urkunde ist echt und nicht kopiert.
  • Sie brauchen auch ein Foto von sich.

Das Foto muss bestimmte Regeln erfüllen.

Es muss 45x35 Millimeter groß sein.

Sie müssen direkt in die Kamera schauen.

Das Foto muss hochkant sein.

Sie können das Foto auch bei uns machen.

Wir haben dafür Automaten.

Das Foto kostet 9,00 Euro.

Aber Achtung: Sie bekommen das Foto nicht zum Mitnehmen.

Wir speichern das Foto in unserem Computer.

  • Sie haben geheiratet und ihr Name hat sich geändert?
    Dann brauchen Sie die originale Heirats·urkunde.
  • Bei sonstiger Änderung des Namens benötigen Sie die passende Bescheinigung oder Urkunde dafür im Original.

 

Service für Ausweise zum Abholen

Sie können im Internet schauen, ob Ihr Ausweis fertig ist.
Gehen Sie dafür auf die Seite 'Status Abfrage'.
Oder rufen Sie die Telefonnummer 06151 / 115 an.
Dazu brauchen Sie eine Seriennummer.
Die Seriennummer steht auf einem Blatt Papier, das Sie bekommen haben,
als Sie den Ausweis bestellt haben.

Ist der Ausweis fertig, können Sie ihn einfach abholen.

Sie brauchen dafür keinen Termin.

Hinweis:

Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:

Das Kind oder der Jugendliche muss zum Amt gehen.

Dort schaut man, ob dieses Kind wirklich das Kind für den Pass ist.

Das nennt man "Prüfung der Identität".

 

Nur die Person, die für das Kind sorgt, kann den Pass beantragen.

Das nennt man "Antragsberechtigt".

Wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt, braucht man eine Erlaubnis vom anderen Elternteil.

Diese Erlaubnis muss geschrieben sein.

Und man braucht den Ausweis oder Pass vom anderen Elternteil.

 

Es ist gut, wenn man vorher anruft.

 

Man kann auf der Internet-Seite www.bundesdruckerei.de nachschauen,
wie das Foto aussehen muss.

Wenn das Foto nicht richtig ist, wird es nicht genommen.

  • Für Eltern, die nicht verheiratet sind:
    Sie müssen einen Brief vom Jugendamt mitbringen.
    In dem Brief steht, dass sie für das Kind sorgen.
  • Für Eltern, die geschieden sind:
    Sie müssen einen Brief vom Gericht mitbringen.
    In dem Brief steht, wer für Kind sorgen darf.
  • Man muss sagen:
    wie groß das Kind ist und welche Augenfarbe es hat.

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie weitere Infos zu den Regeln, was erlaubt ist und was nicht.

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Personalausweisportal
Reisepass
Personalausweis - Adresse ändern
Personalausweis: Verlustanzeige

Gebühren

Sie müssen für den Personalausweis Geld zahlen.

Das Geld nennt man Gebühren.

  • von Personen ab 24 Jahren:                                                      37,00 Euro
  • von Personen unter 24 Jahren:                                                 22,80 Euro
  • ändern der PIN:                                                                         gebührenfrei
  • ändern der Anschrift:                                                                gebührenfrei
  • sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust:                     gebührenfrei
  • entsperren der Online-Ausweisfunktion:                                  gebührenfrei
  • elektronisches Signaturzertifikat:                                              durch jeweiligen Anbieter                festgelegt

Lichtbilder vom Self-Service-Terminals

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Personalausweis beantragen

Volltext

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 


Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.


Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.


Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 


Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalPersonalausweis beantragen
Apply for an identity card

Teaser

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig sind

  •  
  • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
  • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
  • deutsche Vertretung im Ausland

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Weiterführende Informationen

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung
  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
  • Kosten:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
    • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn 
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
  • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
  • zuständig:
    • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
    • deutsche Vertretung im Ausland