Sie wollen einen Personalausweis beantragen?
Dafür benötigen Sie einen Termin.
Den Termin machen Sie im Internet.
Seit dem 1. November 2010 gibt es einen neuen Personalausweis.
Das steht im "Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis".
Das Gesetz sagt, wie der Personalausweis aussehen muss.
Und was auf dem Personalausweis stehen muss.
Sie wollen mehr über das Dokument wissen und was man damit machen kann?
Dann schauen Sie auf der Internet-Seite www.personalausweisportal.de nach.
Die Seite gehört zum Bundes-Ministerium des Innern.
Wenn Sie in Deutschland leben und 16 Jahre alt sind, brauchen Sie einen Personalausweis.
Den Personalausweis müssen Sie immer dabeihaben.
Wenn Sie jemand danach fragt, müssen Sie ihn zeigen.
Aber es gibt auch eine Ausnahme.
Die Ausnahme ist, wenn Sie einen gültigen Reisepass haben.
Dann brauchen Sie keinen Personalausweis.
Eltern können einen Ausweis für ihre Kinder beantragen.
Das gilt auch, wenn das Kind noch keine 16 Jahre alt ist.
Dieser Ausweis hat keine Online-Funktion.
Das bedeutet, man kann ihn nicht für Sachen im Internet nutzen.
Sie haben einen Personalausweis und sind:
Sie können die Gültigkeit vom Ausweis nicht verlängern.
Das heißt, nach 6 oder 10 Jahren benötigen Sie einen neuen Ausweis.
Sie müssen einen Ausweis haben.
Das kann auch ein "vorläufiger Personalausweis" sein.
"Vorläufig" bedeutet, dass er nur für eine kurze Zeit gilt.
Sie müssen den Ausweis nicht immer dabeihaben.
Pflichten, wenn Sie einen Ausweis haben:
Ihr Name hat sich geändert? Zum Beispiel, weil Sie geheiratet haben.
Jetzt brauchen Sie einen neuen Personalausweis.
Für die Reise in ein anderes Land, reicht oft der Personalausweis.
Manchmal benötigt man aber auch einen Reisepass.
Aber nicht immer.
Sie möchten wissen, was Sie für ihr Reise-Land brauchen.
Dann schauen Sie auf der Internet-Seite www.auswaertigesamt.de nach.
Dort finden Sie auch die Regeln für die Einreise in andere Länder.
Ihr Ausweis ist so lange gültig bis das Datum darauf abgelaufen ist.
Sie müssen ihren Ausweis nicht früher umtauschen.
Aber Sie können ihren Ausweis früher tauschen, wenn Sie das wollen.
Sie sind:
Sie wollen einen Personalausweis haben?
Dafür wird vorausgesetzt:
Wo beantrage ich den Personalausweis?
Sie müssen zu der Personalausweis·behörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde gehen.
Dafür benötigen Sie einen Termin.
Den Termin machen Sie im Internet.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt noch mehr Infos über den Personalausweis.
Infos finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministerium.
Das Ministerium kümmert sich um Sachen in Hessen. www.hmdi.hessen.de
Was wird benötigt?
Das Foto muss bestimmte Regeln erfüllen.
Es muss 45x35 Millimeter groß sein.
Sie müssen direkt in die Kamera schauen.
Das Foto muss hochkant sein.
Du kannst das Foto auch bei uns machen.
Wir haben dafür Automaten.
Das Foto kostet 9,00 Euro.
Aber Achtung: Du bekommst das Foto nicht zum Mitnehmen.
Wir speichern das Foto in unserem Computer.
Service für Ausweise zum Abholen
Sie können im Internet schauen, ob Ihr Ausweis fertig ist.
Gehen Sie dafür auf die Seite 'Status Abfrage'.
Oder rufen Sie die Telefonnummer 06151 / 115 an.
Dazu brauchen Sie eine Seriennummer.
Die Seriennummer steht auf einem Blatt Papier, das Sie bekommen haben,
als Sie den Ausweis bestellt haben.
Ist der Ausweis fertig, können Sie ihn einfach abholen.
Sie brauchen dafür keinen Termin.
Hinweis:
Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Das Kind oder der Jugendliche muss zum Amt gehen.
Dort schaut man, ob dieses Kind wirklich das Kind für den Pass ist.
Das nennt man "Prüfung der Identität".
Nur die Person, die für das Kind sorgt, kann den Pass beantragen.
Das nennt man "Antragsberechtigt".
Wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt, braucht man eine Erlaubnis vom anderen Elternteil.
Diese Erlaubnis muss geschrieben sein.
Und man braucht den Ausweis oder Pass vom anderen Elternteil.
Es ist gut, wenn man vorher anruft.
Man kann auf der Internet-Seite www.bundesdruckerei.de nachschauen,
wie das Foto aussehen muss.
Wenn das Foto nicht richtig ist, wird es nicht genommen.
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie weitere Infos zu den Regeln, was erlaubt ist und was nicht.
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Personalausweisportal
Reisepass
Personalausweis - Adresse ändern
Personalausweis: Verlustanzeige
Gebühren
Sie müssen für den Personalausweis Geld zahlen.
Das Geld nennt man Gebühren.
Lichtbilder vom Self-Service-Terminals
Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.
Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Einen Personalausweis beantragen Sie bei der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beziehungsweise in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit die Personalausweisbehörde beziehungsweise das Bürgeramt diesen Grund anerkennt.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin oder Bürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde.
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Personalausweis besitzen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also einen Reisepass, einen Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
21.07.2022