Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Wenn Sie aus Deutschland kommen und in ein anderes Land reisen wollen,
braucht man oft einen Reisepass.
Infos darüber, welche Länder einen Reisepass verlangen, gibt das Auswärtige Amt.
Sie kümmern sich um Dinge, die mit anderen Ländern zu tun haben.
Die Infos findet man im Internet unter www.auswaertiges-amt.de
Dort findet man alles, was Sie wissen müssen.
Service für Ausweise und Pässe zum Abholen
Sie können im Internet schauen, ob Ihr Ausweis oder Pass fertig ist.
Gehen Sie dafür auf die Seite 'Status Abfrage'.
Oder rufen Sie die Telefonnummer 06151 / 115 an.
Dazu brauchen Sie eine Seriennummer.
Die Seriennummer steht auf einem Blatt Papier, das Sie bekommen haben,
als Sie den Ausweis oder Pass bestellt haben.
Ist der Ausweis oder Pass fertig, können Sie ihn einfach abholen.
Sie brauchen dafür keinen Termin.
Seit dem 1. November 2005 gibt es in Deutschland etwas Neues.
Es geht um den elektronischen Reisepass.
Man sagt auch kurz: ePass.
In diesem Pass sind besondere Daten.
Diese Daten heißen biometrische Daten.
Im ePass gibt es einen kleinen Chip.
Auf diesem Chip sind Infos gespeichert.
Diese Infos sind über die Person und das Dokument.
Es gibt auch besondere Infos auf dem Chip.
Diese besonderen Infos nennt man biometrische Daten.
Biometrische Daten sind zum Beispiel ein Foto von der Person.
Oder Abdrücke von 2 Fingern.
Das Foto ist seit dem 1. November 2005 auf dem Chip.
Die Fingerabdrücke sind seit dem 1. November 2007 auf dem Chip.
Normalerweise bekommen Menschen den Reisepass, wenn sie 12 Jahre alt sind.
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
Sind Sie älter als 24 Jahre, dann ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Sie können den Reisepass nicht verlängern.
Wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist, müssen Sie einen neuen machen lassen.
Sie brauchen einen neuen Reisepass?
Das dauert ungefähr 6-8 Wochen.
Brauchen Sie den Reisepass schnell?
Dann gibt es eine Lösung.
Sie können einen "Expresspass" bekommen.
Ein Expresspass ist ein Reisepass, den Sie schneller bekommen.
Sie bekommen ihn in 3-4 Werktagen.
Bekommen Sie ihren Reisepass auch mit dem Expressverfahren nicht rechtzeitig?
Dann können Sie einen "vorläufigen Reisepass" bekommen.
Ein vorläufiger Reisepass ist ein Reisepass, den Sie sofort bekommen.
Aber er gilt nur für eine kurze Zeit.
Reisen Sie sehr oft?
Dann können Sie einen speziellen Reisepass beantragen.
Dieser Reisepass heißt ePass.
Der ePass hat 48 Seiten.
Weiter Infos finden Sie hier:
Auswärtiges Amt
Reisepass, vorläufiger
Einreisebestimmungen siehe (www.auswaertiges-amt.de)
Sie wollen einen Reisepass haben?
Dafür wird vorausgesetzt:
Wichtig:
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren braucht man einen Reisepass.
Das Kind oder der Jugendliche muss zum Amt gehen.
Dort schaut man, ob dieses Kind wirklich das Kind für den Pass ist.
Das nennt man "Prüfung der Identität".
Nur die Person, die für das Kind sorgt, kann den Pass beantragen.
Das nennt man "Antragsberechtigt".
Wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt, braucht man eine Erlaubnis vom anderen Elternteil.
Diese Erlaubnis muss geschrieben sein.
Und man braucht den Ausweis oder Pass vom anderen Elternteil.
Es ist gut, wenn man vorher anruft.
Man kann auf der Internet-Seite www.bundesdruckerei.de nachschauen,
wie das Foto aussehen muss.
Wenn das Foto nicht richtig ist, wird es nicht genommen.
Was muss ich noch wissen?
Es gibt noch mehr Infos über den "ePass".
Infos finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministerium.
Das Ministerium kümmert sich um Sachen in Hessen.
Es gibt auch Infos auf der Webseite des Bundes·ministeriums.
Das Bundes·ministerium kümmert sich um Sachen in ganz Deutschland.
Sie möchten in die USA reisen?
Dann gibt es wichtige Regeln.
Diese Regeln finden Sie auf einer anderen Webseite.
Diese Webseite gehört zum Auswärtigen Amt.
Das Auswärtige Amt kümmert sich um Reisen in andere Länder.
Achtung:
Das Bundes·ministerium hat eine wichtige Nachricht.
Es geht um den Reisepass von Eltern.
Manchmal sind Kinder im Reisepass von den Eltern eingetragen.
Ab dem 26.06.2012 ist das nicht mehr gültig.
Das heißt, die Einträge von den Kindern im Reisepass der Eltern sind ab diesem Datum nicht mehr richtig.
Mehr Infos dazu gibt es in der Presse-Mitteilung unten.
"ePass" - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen
Reisepass
Ausweise und Pässe
USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig
Was wird benötigt?
Das Foto muss bestimmte Regeln erfüllen.
Es muss 45x35 Millimeter groß sein.
Sie müssen direkt in die Kamera schauen.
Das Foto muss hochkant sein.
Sie können das Foto auch bei uns machen.
Wir haben dafür Automaten.
Das Foto kostet 9,00 Euro.
Aber Achtung: Sie bekommen das Foto nicht zum Mitnehmen.
Wir speichern das Foto in unserem Computer.
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie weitere Infos zu den Regeln, was erlaubt ist und was nicht.
Gebühren
Sie müssen für den Pass Geld zahlen.
Das Geld nennt man Gebühren.
Die Regeln dazu stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt "Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes".
In diesem Gesetz ist ein Abschnitt, der "§ 15" heißt.
Dort steht alles zu den Gebühren.
Sie können das Foto für den Pass auch bei uns machen.
Wir haben dafür Automaten.
Das Foto kostet 9,00 Euro.
Aber Achtung: Sie bekommen das Foto nicht zum Mitnehmen.
Wir speichern das Foto in unserem Computer.
Reisepass beantragen
Wenn Sie noch keine 24 Jahre alt sind, kostet der Reisepass:
Wenn es schnell gehen soll, gibt es den Express-Reisepass.
Der Express-Reisepass ist nach 3 bis 4 Tagen fertig.
Wenn Sie 24 Jahre und älter sind, kostet der Reisepass:
Wenn es schnell gehen soll, gibt es den Express-Reisepass.
Der Express-Reisepass ist nach 3 bis 4 Tagen fertig.
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Geltungsdauer:
für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
30.01.2024