Zurück

Reisepass

icon Einfache Sprache abschalten

Info

Änderungen ab dem 01.05.2025:

Es gibt Änderungen bei der Beantragung von Pässen und Personalausweisen.

Ab dem 1.05.2025.

Welche Änderungen sind das zum Beispiel?

  • Es werden nur noch biometrische Lichtbilder bei den Behörden akzeptiert.

Das biometrische Lichtbild muss digital an die Behörde geschickt werden.

  • Die Ausweisdokumente können mit Direktversand nach Hause geschickt werden.

Was bedeutet: biometrisches Lichtbild?

Ein biometrisches Lichtbild ist ein Passfoto.

Dieses Passfoto muss den offiziellen Regeln entsprechen.

Man kann damit die Person überprüfen und Ausweisdokumente erstellen.

 

Dieses Foto muss digital vorliegen.

Das bedeutet:

Sie können das Foto von einem Fotografen machen lassen.

Es gibt aber auch Möglichkeiten im Internet oder bei

Drogerien ein digitales Passfoto machen zu lassen.

Auf jeden Fall brauchen Sie einen QR-Code.

 

Diesen QR-Code müssen Sie dann bei der Beantragung vorlegen.

Das Amt kann sich dann das Foto abrufen.

Sie dürfen das Foto nicht selbst machen und per Mail schicken.

 

Weitere Informationen zum digitalen Lichtbild erhalten Sie hier

 

Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Wenn Sie aus Deutschland kommen und in ein anderes Land reisen wollen,
braucht man oft einen Reisepass.

Infos darüber, welche Länder einen Reisepass verlangen, gibt das Auswärtige Amt.

Sie kümmern sich um Dinge, die mit anderen Ländern zu tun haben.

Die Infos findet man im Internet unter www.auswaertiges-amt.de

Dort findet man alles, was Sie wissen müssen.

Service für Ausweise und Pässe zum Abholen

Sie können im Internet schauen, ob Ihr Ausweis oder Pass fertig ist.
Gehen Sie dafür auf die Seite 'Status Abfrage'.
Oder rufen Sie die Telefonnummer 06151 / 115 an.
Dazu brauchen Sie eine Seriennummer.
Die Seriennummer steht auf einem Blatt Papier, das Sie bekommen haben,
als Sie den Ausweis oder Pass bestellt haben.

Ist der Ausweis oder Pass fertig, können Sie ihn einfach abholen.
Sie brauchen dafür keinen Termin.

Seit dem 1. November 2005 gibt es in Deutschland etwas Neues.
Es geht um den elektronischen Reisepass.
Man sagt auch kurz: ePass.
In diesem Pass sind besondere Daten.
Diese Daten heißen biometrische Daten.

Im ePass gibt es einen kleinen Chip.
Auf diesem Chip sind Infos gespeichert.
Diese Infos sind über die Person und das Dokument.

Es gibt auch besondere Infos auf dem Chip.
Diese besonderen Infos nennt man biometrische Daten.
Biometrische Daten sind zum Beispiel ein Foto von der Person.
Oder Abdrücke von 2 Fingern.
Das Foto ist seit dem 1. November 2005 auf dem Chip.
Die Fingerabdrücke sind seit dem 1. November 2007 auf dem Chip.

Normalerweise bekommen Menschen den Reisepass, wenn sie 12 Jahre alt sind.
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
Sind Sie älter als 24 Jahre, dann ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Sie können den Reisepass nicht verlängern.
Wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist, müssen Sie einen neuen machen lassen.

Sie brauchen einen neuen Reisepass?
Das dauert ungefähr 6 Wochen.

Brauchen Sie den Reisepass schnell?
Dann gibt es eine Lösung.
Sie können einen "Expresspass" bekommen.
Ein Expresspass ist ein Reisepass, den Sie schneller bekommen.
Sie bekommen ihn in 3-4 Werktagen.

Bekommen Sie ihren Reisepass auch mit dem Expressverfahren nicht rechtzeitig?
Dann können Sie einen "vorläufigen Reisepass" bekommen.
Ein vorläufiger Reisepass ist ein Reisepass, den Sie sofort bekommen.
Aber er gilt nur für eine kurze Zeit.

Reisen Sie sehr oft?
Dann können Sie einen speziellen Reisepass beantragen.
Dieser Reisepass heißt ePass.
Der ePass hat 48 Seiten.

Weiter Infos finden Sie hier:
Auswärtiges Amt
Reisepass, vorläufiger
Einreisebestimmungen siehe (www.auswaertiges-amt.de

Sie wollen einen Reisepass haben?
Dafür wird vorausgesetzt:

  1. Sie sind Deutscher.
    Das heißt, Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  2. Sie müssen den Antrag selber stellen.
    Das heißt, Sie müssen persönlich hingehen und den Antrag machen.
    Niemand anders kann das für Sie tun.
    Auch wenn Sie jemandem eine Vollmacht geben, kann niemand den Antrag für Sie stellen.

Wichtig:

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren braucht man einen Reisepass.

Das Kind oder der Jugendliche muss zum Amt gehen.

Dort schaut man, ob dieses Kind wirklich das Kind für den Pass ist.

Das nennt man "Prüfung der Identität".

Nur die Person, die für das Kind sorgt, kann den Pass beantragen.

Das nennt man "Antragsberechtigt".

Wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt, braucht man eine Erlaubnis vom anderen Elternteil.

Diese Erlaubnis muss geschrieben sein.

Und man braucht den Ausweis oder Pass vom anderen Elternteil.

Es ist gut, wenn man vorher anruft.

Man kann auf der Internet-Seite www.bundesdruckerei.de nachschauen,
wie das Foto aussehen muss.

Wenn das Foto nicht richtig ist, wird es nicht genommen.

  • Für Eltern, die nicht verheiratet sind:
    Sie müssen einen Brief vom Jugendamt mitbringen.
    In dem Brief steht, dass Sie für das Kind sorgen.
  • Für Eltern, die geschieden sind:
    Sie müssen einen Brief vom Gericht mitbringen.
    In dem Brief steht, wer für Kind sorgen darf.
  • Man muss sagen:
    wie groß das Kind ist und welche Augenfarbe es hat. 

Was muss ich noch wissen?

Es gibt noch mehr Infos über den "ePass".

Infos finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministerium.

Das Ministerium kümmert sich um Sachen in Hessen.

Es gibt auch Infos auf der Webseite des Bundes·ministeriums.

Das Bundes·ministerium kümmert sich um Sachen in ganz Deutschland.

Sie möchten in die USA reisen?
Dann gibt es wichtige Regeln.
Diese Regeln finden Sie auf einer anderen Webseite.
Diese Webseite gehört zum Auswärtigen Amt.
Das Auswärtige Amt kümmert sich um Reisen in andere Länder.

Achtung:
Das Bundes·ministerium hat eine wichtige Nachricht.

Es geht um den Reisepass von Eltern.
Manchmal sind Kinder im Reisepass von den Eltern eingetragen.
Ab dem 26.06.2012 ist das nicht mehr gültig.
Das heißt, die Einträge von den Kindern im Reisepass der Eltern sind ab diesem Datum nicht mehr richtig.
Mehr Infos dazu gibt es in der Presse-Mitteilung unten.
"ePass" - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen
Reisepass
Ausweise und Pässe
USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig

Was wird benötigt?

  • Sie brauchen einen anderen Ausweis.
    Das kann Ihr alter Reisepass sein.
    Oder Ihr Personalausweis.
    Wenn Sie haben, bringen Sie original Geburts-Urkunde oder Heirats-Urkunde.
    Original bedeutet: Die Urkunde ist echt und nicht kopiert.
  • Sie brauchen auch ein Foto von sich.

Das Foto muss bestimmte Regeln erfüllen.

Es muss 45x35 Millimeter groß sein.

Sie müssen direkt in die Kamera schauen.

Das Foto muss hochkant sein.

Sie können das Foto auch bei uns machen.

Wir haben dafür Automaten.

Das Foto kostet 9,00 Euro.

Aber Achtung: Sie bekommen das Foto nicht zum Mitnehmen.

Wir speichern das Foto in unserem Computer.

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie weitere Infos zu den Regeln, was erlaubt ist und was nicht.

Gebühren

Sie müssen für den Pass Geld zahlen.

Das Geld nennt man Gebühren.

Die Regeln dazu stehen in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt "Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes".

In diesem Gesetz ist ein Abschnitt, der "§ 15" heißt.

Dort steht alles zu den Gebühren.

 

Sie können das Foto für den Pass auch bei uns machen.

Wir haben dafür Automaten.

Das Foto kostet 9,00 Euro.

Aber Achtung: Sie bekommen das Foto nicht zum Mitnehmen.

Wir speichern das Foto in unserem Computer.

 

Reisepass beantragen

Wenn Sie noch keine 24 Jahre alt sind, kostet der Reisepass:

  • Mit 32 Seiten: 37,50 Euro.
  • Mit 48 Seiten: 59,50 Euro.

Wenn es schnell gehen soll, gibt es den Express-Reisepass.

  • Express-Reisepass mit 32 Seiten kostet 69,50 Euro.
  • Express-Reisepass mit 48 Seiten kostet 91,50 Euro.

Der Express-Reisepass ist nach 3 bis 4 Tagen fertig.

Wenn Sie 24 Jahre und älter sind, kostet der Reisepass:

  • Mit 32 Seiten: 70 Euro.
  • Mit 48 Seiten: 92 Euro. 

Wenn es schnell gehen soll, gibt es den Express-Reisepass.

  • Express-Reisepass mit 32 Seiten kostet 102 Euro.
  • Express-Reisepass mit 48 Seiten kostet 124 Euro.

Der Express-Reisepass ist nach 3 bis 4 Tagen fertig.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Volltext

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

Beantragung des Reisepasses:

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten:

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalApply for a passport
Reisepass beantragen

Teaser

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches Passfoto
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

Rechtsbehelf

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Reisepass Ausstellung 
  • bei Einreise in Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
  • deutscher Reisepass wird auf Antrag ausgestellt
    • muss persönlich beantragt werden
      • kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
      • kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
    • kann für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
  • Gültigkeit des Reisepasses verfällt vorzeitig, wenn 
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Passfoto eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung des Wohnorts oder der Größe führen nicht zur Ungültigkeit
  • Voraussetzung: 
    • deutsche Staatsbürgerschaft 
    • es liegen keine Passversagungsgründe vor
  • erforderliche Unterlagen: 
    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • ggfs. Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person bzw. den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • alternativ kann der Reisepass im Express-Bestellverfahren oder, wenn bis zum Reiseantritt keine Zeit für ein Express-Bestellverfahren (abholbereit in der Regel nach 3 Werktagen) mehr bleibt, auch als vorläufiger Reisepass beantragt werden
  • zuständig:
    • Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
    • deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)