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Abmeldung des Wohnsitzes

Kurzinfo

Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn:
- Sie ins Ausland ziehen (Abmeldung bis zu einer Woche im Voraus), 
- eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben,
- oder sich ohne festen Wohnsitz melden wollen.

Info

Eine Abmeldung ins Ausland ist frühstens eine Woche vor Auszug möglich.

Eine Abmeldung im Voraus ist nicht möglich, wenn Sie im Anschluss ohne festen Wohnsitz sind.

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Sie müssen sich bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Mitteilung hierrüber erhalten wir von der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes.

Besonderheiten:

  • Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben

Eine Abmeldung für Ihre eigene Person kann schriftlich erfolgen. Hierfür können Sie das „Abmeldeformular Wohnsitz“ nutzten (s. Kasten "Formulare" rechts).
Das Formular muss unterschrieben sein und der Meldebehörde mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes zugesandt werden.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie über den nebenstehenden Onlinelink durchführen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und Reisepass
  • Identitätsausweis und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 
  • Wohnungsgeberbestätigung (kein Muss; in Kopie ausreichend)
  • Für minderjährige Kinder: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde (Original)
  • Mit der Abmeldung können auch Dritte bevollmächtigt werden; Ausweise der Meldepflichtigen sind vorzulegen. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Dokument übereinstimmen.

Gebühren

Keine

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Wohnsitz Abmeldung

Volltext

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde

n.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalWohnsitz Abmeldung
Residence deregistration

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Kurztext

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.