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Reisepass

Info

Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.


Service zur Abholung von Pässe und Personalausweise
Schauen Sie online unter Status abfrage, ob Ihre Unterlagen abholbereit sind oder wählen Sie Tel.: 06151 / 115. Halten Sie hierfür Ihre Seriennummer bereit. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.
Für die Abholung von Ausweisdokumenten ist kein Termin erforderlich.

Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.

Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.

Die Bearbeitungszeit des Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen.

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden i. d. R. innerhalb von 3 bis 4 Werktagen zu erhalten.

Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass"; ausgestellt werden.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

Auswärtiges Amt
Reisepass, vorläufiger
Einreisebestimmungen siehe (www.auswaertiges-amt.de

Voraussetzung: 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit 
  • Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich 


Reisepässe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 

  • Zusätzlich zum Kind grundsätzlich persönliche Vorsprache und schriftliche Zustimmung beider Elternteile mit Ausweis, Pass bei gemeinsamen Sorgerecht notwendig

Telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert.


Was sollte ich noch wissen?

Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern.  Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie außerdem Informationen zu den USA-Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Achtung:
Information des Bundesministeriums des Innern:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig (siehe dazu die nachstehende Pressemitteilung). "ePass" - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen
Reisepass
Ausweise und Pässe
USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig

Benötigte Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde  im Original (Stammbuch)).
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Lichtbilder können auch vor Ort an unseren Self-Service-Terminals für 9,00 Euro aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild lediglich digital über unser System eingespielt wird. Sie erhalten kein Lichtbild in ausgedruckter Form.

Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aus "§ 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)". § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

Lichtbilder können vor Ort an unseren Self-Service-Terminals für 9,00 Euro aufgenommen werden

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 6 Jahre): 

  • 32-seitiger Reisepass: 37,50 EURO 
  • 48-seitiger Reisepass: 59,50 EURO 
  • Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 69,50 EURO 
  • Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 91,50 EURO 

Antragsstellung ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 10 Jahre): 

  • 32-seitiger Reisepass: 60,- EURO 
  • 48-seitiger Reisepass: 82,- EURO 
  • Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 92,-EURO 
  • Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 114,- EURO 

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Teaser

Verfahrensablauf

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

Zuständige Stelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

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