Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate. Sobald ihnen der neue Personalausweis vorliegt ist der vorläufige Personalausweis zurückzugeben.
Voraussetzung:
An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Personalausweisverordnung
Personalausweisgebührenverordnung
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.