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Vorläufiger Personalausweis

Info

Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate. Sobald ihnen der neue Personalausweis vorliegt ist der vorläufige Personalausweis zurückzugeben.


Voraussetzung: 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit 
  • Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich.


An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Benötigte Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde  im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).

Gebühren

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

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