Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2021 für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können elektronische Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt werden. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
Voraussetzungen:
An wen muss ich mich wenden?
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Was sollte ich noch wissen?
Zur visumfreien Einreise in die USA werden Kinderreisepässe nur dann anerkannt, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und nach diesem Datum nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurden.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de erhältlich.
Ausführliche Informationen zum Kinderreisepass erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de
Achtung:
Information des Bundesministeriums des Innern: Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26.06.2012 ungültig.
Hinweis:
Das Kind, für welches der Kinderreisepass bestimmt ist, muss bei der Antragstellung mit Vorsprechen.
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Pass des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert. Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.deabgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.
Passgesetz
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis