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Personalausweis

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Info

Zur Beantragung Ihres Personalausweises vereinbaren Sie online einen Termin.

Neuerungen ab dem 01.05.2025:

Aufgrund von Änderungen der Pass- und Personalausweisverordnung sowie weiterer Vorschriften, können ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder bei Pass- und Personalausweisbehörden akzeptiert werden. Ausgedruckte Lichtbilder sind nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen zum digitalen Lichtbild erhalten Sie hier.

Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Weitere Informationen über den Direktversand finden Sie hier.

Seit dem 01.11.2010 wird auf der Grundlage des "Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis"  ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.

Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen "Personalausweises" genügt werden.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.


Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
  • anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Einreisebestimmungen siehe www.auswaertigesamt.de

Ihr bisheriger Personalausweis behält natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre. Voraussetzungen: 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit 
  • Persönliche Antragsstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich
  • Beantragung eines Bundespersonalausweises (BPA) für Kinder unter 16 Jahren durch Sorgeberechtigte zusammen mit dem Kind
  • Abholung eines Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren ausschließlich durch die Sorgeberechtigten.

An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde. Vorherige telefonische Kontaktaufnahme empfehlenswert.

Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationsmöglichkeiten erhalten  Sie auch unter der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de

Benötigte Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde  im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
  • Bei Namensänderung durch Eheschließung: Heiratsurkunde / Stammbuch mit Bescheinigung über die neue Namensführung im Original.

Bei sonstiger Namensänderung, Ehescheidung, Eintragung eines Doktortitels: entsprechende Urkunde, z.B. Bescheinigung über Namensänderung vom Rechtsamt / Standesamt, Promotionsurkunde usw. im Original.

Service zur Abholung von Pässe und Personalausweise

Schauen Sie online unter Status abfragen, ob Ihre Unterlagen abholbereit sind oder wählen Sie Tel: 06151 / 115.  Halten Sie hierfür Ihre Seriennummer bereit. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.
Für die Abholung von Ausweisdokumenten ist kein Termin erforderlich.

Hinweis:

Personalausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:

Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.

Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Pass des Weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

Eine telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert. Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.deabgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.

  • Bei ledigen Elternteilen: Vorlage des Sorgerechtsnachweises des Jugendamtes im Original
  • Bei geschiedenen Personen: Nachweis des Sorgerechts durch Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils oder des Sorgerechtsbeschlusses des Familiengerichtes im Original 
  • Angabe zur Größe und der Augenfarbe des Kindes


Gebühren

Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben:

  • von antragstellenden Personen ab 24 Jahren in Höhe von 37,00 Euro
  • von antragstellenden Personen unter 24 Jahren in Höhe von 22,80 Euro
  • ändern der PIN: gebührenfrei
  • ändern der Anschrift: gebührenfrei
  • sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
  • entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • elektronisches Signaturzertifikat: durch jeweiligen Anbieter festgelegt
  • digitales Lichtbild vor Ort gefertigt 6,00 Euro - bei Fertigung des Bildes bei anderen Fotoherstellern ist die Gebühr dort zu erfragen

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Personalausweis beantragen

Volltext

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 


Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.


Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.


Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 


Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalPersonalausweis beantragen
Apply for an identity card

Teaser

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig sind

  •  
  • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
  • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
  • deutsche Vertretung im Ausland

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Weiterführende Informationen

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung
  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
  • Kosten:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
    • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn 
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
  • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
  • zuständig:
    • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
    • deutsche Vertretung im Ausland