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Neuerungen ab dem 01.05.2025:
Aufgrund von Änderungen der Pass- und Personalausweisverordnung sowie weiterer Vorschriften, können ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder bei Pass- und Personalausweisbehörden akzeptiert werden. Ausgedruckte Lichtbilder sind nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen zum digitalen Lichtbild erhalten Sie hier.
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes bzw. Expresspass nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden i. d. R. innerhalb von 3 bis 4 Werktagen zu erhalten.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden. Einreisebestimmungen siehe: www.auswaertiges-amt.de
Voraussetzung:
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Was sollte ich noch wissen?
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de
• Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.de abgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.
• Passgesetz
• Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.
Digitales Lichtbild vor Ort gefertigt 6,00 Euro - bei Fertigung des Bildes bei anderen Fotoherstellern ist die Gebühr dort zu erfragen.
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.