Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn:
- Sie ins Ausland ziehen (Abmeldung bis zu einer Woche im Voraus),
- eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben,
- oder sich ohne festen Wohnsitz melden wollen.
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühstens eine Woche vor Auszug möglich.
Eine Abmeldung im Voraus ist nicht möglich, wenn Sie im Anschluss ohne festen Wohnsitz sind.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Sie müssen sich bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Mitteilung hierrüber erhalten wir von der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes.
Besonderheiten:
Eine Abmeldung für Ihre eigene Person kann schriftlich erfolgen. Hierfür können Sie das „Abmeldeformular Wohnsitz“ nutzten (s. Kasten "Formulare" rechts).
Das Formular muss unterschrieben sein und der Meldebehörde mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes zugesandt werden.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie über den nebenstehenden Onlinelink durchführen.
Keine
Wohnsitz Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde
n.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalWohnsitz Abmeldung
Residence deregistration
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.