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Änderung der Fahrzeugpapiere (bei Umzug innerhalb von Darmstadt) / Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Info

Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Zulassungsbezirkes (Stadt Darmstadt mit allen Stadtteilen).

Mit der Ummeldung der Wohnung (Wohnungswechsel innerhalb Darmstadts) bei der Meldebehörde kann gleichzeitig dort auch die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden, sofern das Fahrzeug in Darmstadt gemeldet ist.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Änderung.

Sollte bereits eine Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit einem Adressaufkleber vermerkt sein:
muss die Änderung unter Vorlage der  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), der aktuellen Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Kfz-Zulassungsbehörde durchgeführt werden.

Benötigte Unterlagen

• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

• ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
 (nur bei Namensänderung oder wenn vor dem 01.10.2005 zugelassen)

• Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebestätigung

Bei Firmen/Vereinen: aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (zusätzlich noch Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Geschäftsführers/Vorsitzenden Original oder Kopie.  Einzel- und Gesamtprokura beachten!)
Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass Original oder Kopie mit Meldebescheinigung.
(Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)

Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare)

Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung zu Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR).

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordung (FZV)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).


11,70 € - 20,20 €


Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.

Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte und PIN bezahlen.