Zurück

Vorläufiger Reisepass

Info

 

Zur Beantragung Ihres Personalausweises vereinbaren Sie online einen Termin.

Digitale Lichtbilder:
Aufgrund von Änderungen der Pass- und Personalausweisverordnung sowie weiterer Vorschriften, können ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder bei Pass- und Personalausweisbehörden akzeptiert werden. Ausgedruckte Lichtbilder sind nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen zum digitalen Lichtbild erhalten Sie hier.

 

Um in Eilfällen schnell ein Reisedokument zu erhalten, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Werktagen ausgestellt und deckt die meisten kurzfristigen Reisebedarfe ab.

Reicht diese Bearbeitungszeit jedoch nicht aus und wird ein Pass sofort benötigt, kann in besonderen Ausnahmefällen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist nur möglich, wenn weder ein regulärer Pass noch ein Expresspass rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch verfügbar wäre. Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden. Einreisebestimmungen siehe: www.auswaertiges-amt.de


Voraussetzung: 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit 
  • in der Regel in Verbindung mit gleichzeitiger Beantragung eines "endgültigen" Reisepasses 
  • Persönliche Antragstellung 


An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de

Benötigte Unterlagen

Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde  im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.de abgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.

 

 

Rechtsgrundlagen

•    Passgesetz
•    Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Gebühren

Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.

Digitales Lichtbild vor Ort gefertigt 6,00 Euro - bei Fertigung des Bildes bei anderen Fotoherstellern ist die Gebühr dort zu erfragen.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Volltext

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.



Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalPassport, temporary
Reisepass, vorläufiger

An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
    und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
     
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     

Weiterführende Informationen

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.