Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder!
Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung der Geburt zuständig, wenn das Kind in Darmstadt geboren wird.
Alle notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Checkliste.
a) Entbindung in einem Krankenhaus:
b) Entbindung zu Hause:
Eine Geburtsurkunde kostet 12 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde je 6,00 Euro.
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
https://verwaltungsportal.hessen.de/themen?view=leistung&leistung=L100001::8965104
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
28.05.2019