Beschreibung
Sie können als ausländische Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, wenn Sie erfolgreich
- ein inländisches Studium,
- eine inländische Forschungstätigkeit,
- eine inländische qualifizierte Berufsausbildung,
- nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder
- eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet abgeschlossen haben.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Sicherung des Lebensunterhalts
- ausreichender Wohnraum
- 1. erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bundesgebiet oder
2. abgeschlossene Forschungstätigkeit im Bundesgebiet oder
3. erfolgreich abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung im Bundesgebiet oder
4. Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder
5. erfolgreich abgeschlossene Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.