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Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung

Beschreibung

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu 4 Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.

Visumspflicht

Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein Aufenthaltstitel zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erwerbstätigkeit

Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt nur eine konkrete Beschäftigung. Selbständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt.

Voraussetzungen 

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot (Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, mindestens aber ein Entwurf.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

Berufsausübungserlaubnis:

Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Krankenpflege), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden.

Gleichwertigkeit der Qualifikation:

Für die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen Berufsabschlusses nach einer mindestens 2-jährigen Ausbildung oder der Besitz einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation notwendig. In der Regel muss eine ausländische Berufsqualifikation von einer Anerkennungsstelle geprüft und die Gleichwertigkeit festgestellt werden.

Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)

  • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig.
  • Das Gehalt muss deshalb mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Derzeit entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 4.152,50 Euro brutto.
  • Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels, 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    →Aktueller Arbeitsvertrag
    →Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    →Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis:
    →wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit Berufsausbildung (im Original) über
    →eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung, Mindestdauer 2 Jahre oder
    →eine als gleichwertig anerkannte ausländische Berufsqualifikation (Anerkennungsbescheid)
  • Berufsausübungserlaubnis (Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen)
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

 

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.