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Blaue Karte EU

Beschreibung

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolvierende, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.Sie wird ausländischen Arbeitnehmenden zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung erteilt, wenn aus dieser Beschäftigung ein gesetzlich bestimmtes Mindestgehalt erzielt wird.Eine Blaue Karte EU, die in Deutschland ausgestellt wurde, berechtigt zum Aufenthalt und zur Ausübung einer konkreten, hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland. Sie berechtigt hingegen nicht automatisch zur Beschäftigung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Dafür wäre die Einholung einer Blauen Karte EU im anderen EU-Mitgliedsstaat erforderlich. Umgekehrt ist mit einer Blauen Karte EU eines anderen EU-Mitgliedsstaates nicht automatisch die Beschäftigung in Deutschland erlaubt. Dazu müsste dann wiederum eine Blaue Karte EU in Deutschland beantragt werden.Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Für Ihre Familienangehörigen gelten erleichterte Bedingungen zum Nachzug. So haben Ehegatten auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer sofortigen uneingeschränkten Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Zudem gelten kürzere Fristen für die Erlangung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts. So ist eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 27 Monaten Beschäftigung möglich, bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) sogar bereits nach 21 Monaten.

Visumspflicht
Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein Aufenthaltstitel zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt nur eine konkrete Beschäftigung. Selbständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (außer bei Variante 4)
  • Sofern der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss er entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de und anabin.kmk.org/anabin.html
  • ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage
  • inländisches Beschäftigungsverhältnis
  • das konkrete Arbeitsplatzangebot muss eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten vorsiehen
  • Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein. Ist eine Berufsausübungserlaubnis (bei den reglementierten Berufen) erforderlich, muss diese bei der Visumantragstellung vorliegen oder zugesagt sein.

  • Variante 1 (Regelberufe): Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 45.300 Euro (Stand 01.01.2024 - die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst). Bei dieser Blauen Karte ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

  • Variante 2 (Mangelberufe): Bei Beschäftigungen in Mangelberufen können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 41.041,80 Euro (Stand 01.01.2024 - die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst) erzielen, wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat. Folgende Berufsgruppen gelten in Deutschland als Mangelberufe:
  • Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren,
  • im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
  • Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen
  • Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure
  • Mathematiker, Versicherungsmathematiker und Statistiker
  • Biowissenschaftler
  • Ingenieurwissenschaftler (ohne Elektrotechnik, Elektronik und Telekommunikation)
  • Ingenieure in den Bereichen Elektrotechnik, Elektronik und Telekommunikationstechnik
  • Architekten, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Vermessungsingenieure und Designer
  • Ärzte
  • Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
  • Tierärzte
  • Sonstige akademische und verwandte Gesundheitsberufe
  • Lehrkräfte
  • Universitäts- und Hochschullehrer
  • Lehrkräfte im Bereich Berufsbildung
  • Lehrkräfte im Sekundarbereich
  • Lehrkräfte im Primar- und Vorschulbereich
  • Sonstige Lehrkräfte
  • Akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Entwickler und Analytiker von Software und Anwendungen
  • Akademische und vergleichbare Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke
  • Die ausführliche Liste der Mangelberufe finden Sie unter www.make-it-in-germany.com/fileadmin/1_Rebrush_2022/a_Fachkraefte/PDF-Dateien/3_Visum_u_Aufenthalt/2024_Mangelberufe_DE.pdf

  • Variante 3 (akademische Berufsanfänger): Als akademischer Berufsanfänger können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 41.041,80 Euro (Stand 01.01.2024 - die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst) erzielen, wenn die Bundesagentur für Arbeit  Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat und Sie Ihren Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte EU erworben haben.

  • Variante 4 (Berufserfahrene IuK-Führungs- und IuK-Fachkräfte): Berufserfahrene Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) Führungs- und IuK-Fachkräfte können unter folgenden Voraussetzungen eine Blaue Karte EU erhalten: die Feststellung der Gleichwertigkeit einer Qualifikation ist nicht erforderlich. Sie benötigen keinen Hochschulabschluss. Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 41.041,80 Euro erforderlich (Stand 01.01.2024 - die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst). Sie müssen über eine dreijährige Berufserfahrung, die in den letzten sieben Jahren erworben wurde, verfügen und diese nachweisen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob durch die Berufserfahrungen erlangten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten das Niveau eines Hochschulabschlusses oder eines mit Hochschulstudium gleichwertigen tertiären Bildungsprogramms haben. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
  • Aktueller Arbeitsvertrag oder verbindliche Stellenzusage
    ->Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    ->Gehaltsnachweise der letzten drei Monate.

  • Krankenversicherungsnachweis:
    ->wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    ->wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit akademischer Ausbildung (im Original) über
    ->einen deutschen Hochschulabschluss, Hochschulzeugnis oder
    ->einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, Bewertung in der Anabin-Datenbank oder
    ->einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, individuelle und gebührenpflichtige Bewertung der Zentralstelle für ausländische Zeugnisbewertung
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt von Ihrem Arbeitgeber)
  • Hochschulzeugnis
  • Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich)
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.