Neu in Darmstadt?
Melden Sie Ihren Wohnsitz jetzt bequem online an oder um - ganz ohne Termin im Amt! Was Sie benötigen? Nur Ihren Personalausweis mit eID, die AusweisApp und ein BundID-Konto. Der Online-Dienst ist eine Entwicklung aus Hamburg, die jetzt auch in Darmstadt genutzt werden kann. Alle Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf wohnsitzanmeldung.de
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-/ummelden.
Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit und davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung) oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben. Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern muss für eine Änderung des Hauptwohnsitzes ggf. eine Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils vorgelegt werden.
Zur Vornahme der An/Ummeldung ist die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung notwendig (Mietvertrag ist nicht ausreichend).
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
Aufnahme in das Melderegister der Stadt Darmstadt und Änderung des Melderegisters bei:
Für die An/Ummeldung des Wohnsitzes gibt es ab dem 01.08.2024 die Möglichkeit der elektronischen An/Ummeldung. Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen An/Ummeldung ist, ein Nutzerkonto BundID und die aktivierte Onlinefunktion des Personalausweises oder der eID-Karte für EU-Bürger sowie ein NFC-fähiges Smartphone mit AusweisApp2.
Andernfalls ist für die An/Ummeldung eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person (außer Ehegatte benötigt jede beauftragte Person eine Vollmacht) notwendig. Hierbei werden die benötigten Daten von uns online erfasst.
Die Vorlage eines ausgefüllten Vordruckes (siehe Box "Formulare", rechts) ist also nur notwendig, wenn Sie eine dritte Person mit der An/Ummeldung betrauen.
In diesem Fall müsste die beauftragte Person neben der Vollmacht und dem ausgefüllten Vordruck auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei der An/Ummeldung mehrerer Personen alle Personalausweise) und den eigenen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen.
Zweitwohnsitz: Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt bei der Behörde, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist und ist immer selbständig abzumelden.
Hinweis: Für die Änderung des Zweitwohnsitzes in den Hauptwohnsitz ist keine erneute Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung notwendig.
Keine