Zurück

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet

Beschreibung

Sie können als ausländische Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, wenn Sie erfolgreich

  • ein inländisches Studium,
  • eine inländische Forschungstätigkeit,
  • eine inländische qualifizierte Berufsausbildung,
  • nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder
  • eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet abgeschlossen haben.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • ausreichender Wohnraum
  • 1. erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bundesgebiet oder
    2. abgeschlossene Forschungstätigkeit im Bundesgebiet oder
    3. erfolgreich abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung im Bundesgebiet oder
    4. Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder
    5. erfolgreich abgeschlossene Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts:
  • Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder
  • Sperrkonto (Berechnung erfolgt nach SGB II-Bedarf)
  • Verpflichtungserklärung
  • Krankenversicherungsnachweis
    -> wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    -> wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Wenn Sie einen anerkannten Hochschulabschluss im Bundesgebiet abgeschlossen haben: Abschlussurkunde
  • Wenn Ihre Forschungstätigkeit in Deutschland abgeschlossen ist: Unterlagen über die beendete Beschäftigung
  • Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben: Deutsches Ausbildungszeugnis
  • Nach einem Aufenthalt in Deutschland zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation: Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung
  • Bei reglementierten Berufen: auch Berufsausübungserlaubnis
  • Wenn Sie in Deutschland einen Abschluss in einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen abgeschlossen haben: Deutsches Ausbildungszeugnis

Rechtsgrundlagen

§ 20 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.