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Auf Antrag kann eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Meldebescheinigungen können nur für Personen ausgestellt werden, welche aktuell oder früher in Darmstadt gemeldet waren.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält:
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält weitere, im Melderegister gespeicherte Daten (z.B. frühere Namen, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit/en, Religionszugehörigkeit, frühere Anschriften mit Ein- und Auszugsdatum sowie Ehegatten, Kinder und gesetzliche Vertreter inklusive deren Anschriften).
Die Meldebescheinigung kann schriftlich und formlos mit Angabe der vollständigen Personalien und einer Ausweiskopie beantragt werden.
Wichtig: Bei Beantragung ist der Verwendungszweck (z. B. Eheschließung, Beantragung von Ausweisdokumenten im Ausland oder Rentenzwecke) anzugeben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Bescheinigungen nur per Post übersendet. Ein Versand per E-Mail ist ausgeschlossen!
Meldebestätigung Ausstellung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalMeldebestätigung Ausstellung
Confirmation of registration issuance
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Dr. Laier, RL VII2
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalMeldebestätigung in Hessen