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Personalausweis

Info

Zur Beantragung Ihres Personalausweisen vereinbaren Sie online einen Termin.

Seit dem 01.11.2010 wird auf der Grundlage des "Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis"  ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.

Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen "Personalausweises" genügt werden.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.


Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
  • anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Einreisebestimmungen siehe www.auswaertigesamt.de

Ihr bisheriger Personalausweis behält natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre. Voraussetzungen: 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit 
  • Persönliche Antragsstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich
  • Beantragung eines Bundespersonalausweises (BPA) für Kinder unter 16 Jahren durch Sorgeberechtigte zusammen mit dem Kind
  • Abholung eines Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren ausschließlich durch die Sorgeberechtigten.

An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde. Vorherige telefonische Kontaktaufnahme empfehlenswert.

Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationsmöglichkeiten erhalten  Sie auch unter der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de

Benötigte Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde  im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Lichtbilder können auch vor Ort an unseren Self-Service-Terminals für 9,00 Euro aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild lediglich digital über unser System eingespielt wird. Sie erhalten kein Lichtbild in ausgedruckter Form. Bei Kindern ist zu beachten, dass sie während der Aufnahme des Lichtbildes still halten müssen. Daher ist wirklich empfehlenswert, die Geräte erst ab einem Alter von 5 Jahren zu nutzen. Darunter ist es nicht immer möglich ein geeignetes Bild aufnehmen zu lassen.
  • Bei Namensänderung durch Eheschließung: Heiratsurkunde / Stammbuch mit Bescheinigung über die neue Namensführung im Original.

Bei sonstiger Namensänderung, Ehescheidung, Eintragung eines Doktortitels: entsprechende Urkunde, z.B. Bescheinigung über Namensänderung vom Rechtsamt / Standesamt, Promotionsurkunde usw. im Original.

Service zur Abholung von Pässe und Personalausweise

Schauen Sie online unter Status abfragen, ob Ihre Unterlagen abholbereit sind oder wählen Sie Tel.: 06151 / 115. Halten Sie hierfür Ihre Seriennummer bereit. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.
Für die Abholung von Ausweisdokumenten ist kein Termin erforderlich.

Hinweis:

Personalausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:

Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.

Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Pass des Weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

Eine telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert. Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.deabgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.

  • Bei ledigen Elternteilen: Vorlage des Sorgerechtsnachweises des Jugendamtes im Original
  • Bei geschiedenen Personen: Nachweis des Sorgerechts durch Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils oder des Sorgerechtsbeschlusses des Familiengerichtes im Original 
  • Angabe zur Größe und der Augenfarbe des Kindes


Gebühren

Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben:

  • von antragstellenden Personen ab 24 Jahren in Höhe von 37,00 Euro
  • von antragstellenden Personen unter 24 Jahren in Höhe von 22,80 Euro
  • ändern der PIN: gebührenfrei
  • ändern der Anschrift: gebührenfrei
  • sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
  • entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • elektronisches Signaturzertifikat: durch jeweiligen Anbieter festgelegt
  • Lichtbilder vor Ort an unseren Self-Service-Terminals in Höhe von 9,00 Euro

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
  • Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.

Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.

Teaser

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Verfahrensablauf

Einen Personalausweis beantragen Sie bei der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beziehungsweise in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit die Personalausweisbehörde beziehungsweise das Bürgeramt diesen Grund anerkennt.

  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Auch die Vereinbarung eines Abholtermins können Sie bei vielen Bürgerämtern online, per E-Mail oder telefonisch vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin oder Bürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • biometrietaugliches Lichtbild

https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf

Welche Gebühren fallen an?

22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Personalausweis besitzen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also einen Reisepass, einen Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.07.2022