Auf Antrag (siehe auch die nebenstehenden Onlinedienste) stellt Ihnen die Meldebehörde eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus. Vorraussetzung ist das Vorhandensein einer Haupt- oder Nebenwohnung in Darmstadt.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält:
Auf Antrag können in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
Die Meldebescheinigung kann formlos per E-Mail (meldeamt@darmstadt.de) oder per Post, mit Angabe der vollständigen Personalien und einer Ausweiskopie beantragt werden.
Wichtig: Bei Beantragung ist der Verwendungszweck (z. B. Eheschließung, Beantragung von Ausweisdokumenten im Ausland oder Rentenzwecke) anzugeben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Bescheinigungen nur per Post übersendet. Ein Versand per E-Mail ist ausgeschlossen!
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
keine
Dr. Laier, RL VII2
Bundesministerium des Innern (BMI)
04.11.2015