Sie möchten heiraten?
Heiraten können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt Ihrer Wahl.
Wenn Sie in Darmstadt heiraten möchten, nutzen Sie bitte den Onlinedienst "Eheschließungen (Terminvergabe)" und reservieren sich Ihren Wunschtermin selbstständig bis zu 12 Monate im Voraus.
Alle weiteren Informationen und Schritte ergeben sich nach Reservierung des Trautermins.
Zuständigkeit Anmeldung der Eheschließung
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung (Antragstellung), ist jeweils das Standesamt an Ihrem Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz).
Paare, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz nicht in Darmstadt haben oder gar nicht in Deutschland leben sind herzlich willkommen: Sie können gerne in Darmstadt an einem unserer Trauorte heiraten.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes teilen Sie Ihren Wunsch auf Trauung in Darmstadt mit. Das Standesamt Ihres Wohnsitzes schickt uns die Unterlagen zu. Sind diese hier eingetroffen und bearbeitet, melden wir uns wieder bei Ihnen per E-Mail und lassen Ihnen alle notwendigen Informationen zukommen. Ein persönliches Gespräch findet nicht statt. Falls einer der Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung nicht anwesend sein konnte, muss diese Person noch in einem persönlichen Termin beim Standesamt Darmstadt die Anmeldedaten durch Unterschrift bestätigen.
Sie sind Deutsche Staatsangehörige, in Darmstadt wohnhaft, wollen aber außerhalb Darmstadt's heiraten?
In diesem Fall ist das Standesamt Darmstadt für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung zuständig und wir leiten Ihre Unterlagen an das Standesamt Ihrer Eheschließung weiter.
Sie können unter dem nebenstehenden Link einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren. Diesen finden Sie rechts unter "Onlinedienste" -> "Anmeldung Eheschließung".
Der Termin sollte innerhalb eines Zeitraums von bis zu 3 Monaten vor dem Trautermin stattfinden.
--> Bei diesem Termin müssen grundsätzlich beide Partner anwesend sein!
Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung sind bei diesem Termin bar oder per EC-Karte zu zahlen.
Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung per E-Mail und müssen den Termin dann noch ein zweites Mal bestätigen!
Eine Auflistung der benötigten Unterlagen erhalten Sie bei Buchung des Anmeldetermins anhand der Checkliste für deutsche Staatsangehörige zur Anmeldung der Eheschließung.
Kein Wohnsitz in Deutschland
In diesem Fall ist das Standesamt zuständig, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
Ausländische Staatsangehörige füllen bitte zunächst den Beratungsbogen vollständig aus und senden diesen bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu. Nach Eingang des Beratungsbogens werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie umfassend zu den erforderlichen Unterlagen zu beraten.
Auf Grundlage des Beratungsbogens wird ein Beratungsbrief erstellt. Darin sind alle notwendigen Dokumente für beide Partner aufgelistet und das weitere Verfahren eingehend erläutert. Wir bitten um Verständnis, dass die Zusendung des Beratungsbriefes je nach personeller Situation zwischen einer und zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Eheschließung:
Trautermine im Hochzeitsturm (kein barrierefreier Zugang): Trauungen im Hochzeitsturm sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen möglich. Die Gebühr für die Nutzung des Hochzeitsturmes beträgt 230 Euro. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und ggfs. Stammbuch.
Trautermine im Alten Rathaus - Standesamt (barrierefreier Zugang): Trauungen im Alten Rathaus sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen und im Einzelfall nach Vereinbarung auch an Wochentagen innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Auf Wunsch können Sie gerne auch ohne Zeremonie im Büro der Standesbeamtin/des Standesbeamten getraut werden. Schreiben Sie uns in diesem Fall gerne eine E-Mail und wir besprechen die Details. Für eine Eheschließung im Alten Rathaus fallen keine Nutzungsgebühren an, Sie zahlen lediglich die Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und ggfs. Stammbuch.
Trautermine in der Dianaburg: Trauungen in der Dianaburg sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen möglich. Die Gebühr für die Nutzung der Dianaburg beträgt 230 Euro. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und ggfs. Stammbuch.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern zu den Trauorten (zu finden rechts auf der Seite unter „Formulare“).
Sollten sich für Sie noch Fragen im Anschluss ergeben, können Sie uns diese gerne per E-Mail an standesamt@darmstadt.de zukommen lassen.
Ihr Standesamt Darmstadt
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
17.12.2020