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Eheschließungen

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Info

Eheschließungen

Sie möchten heiraten?

Um in Darmstadt zu heiraten, können Sie den Onlinedienst "Eheschließungen (Terminvergabe)" nutzen.

Sie können Ihren Wunschtermin bis zu 12 Monate im Voraus reservieren.

Nach der Reservierung ergeben sich weitere Infos und Schritte für die Trauung.

 

Wer ist für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig?

 

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnort zuständig.

Paare die außerhalb von Darmstadt wohnen, können in Darmstadt ebenfalls heiraten. Sie können Ihren Hochzeitstermin in Darmstadt online hier reservieren: standesamt.darmstadt.de

Danach müssen Sie sich beim Standesamt im eigenen Wohnort anmelden.

Dieses Standesamt schickt uns dann Ihre Unterlagen zu.

Dann melden wir uns per E-Mail mit allen Infos.
Ein persönliches Gespräch ist nicht erforderlich.

 

Sie sind deutsche Staatsangehörige, wohnen in Darmstadt
und wollen in einer anderen Stadt heiraten?

Das Standesamt Darmstadt nimmt die Anmeldung zur Eheschließung entgegen und leitet die Unterlagen an das Standesamt der Hochzeit weiter.
Termine können online vereinbart werden und die Anmeldung sollte bis zu 3 Monate vor der Hochzeit stattfinden. Klicken sie dazu auf den nebenstehenden Button!
Beide Partner müssen beim Termin anwesend sein und die Kosten für die Anmeldung bar oder per EC-Karte bezahlen.
Die Bestätigung des Termins in der E-Mail muss nochmals bestätigt werden.
Eine Checkliste der benötigten Unterlagen wird bei der Terminbuchung bereitgestellt.

(Checkliste zur Anmeldung der Hochzeit)

 

 

Sie haben den Wohnsitz außerhalb von Deutschland?

In diesem Fall ist das Standesamt zuständig, bei dem die Hochzeit stattfinden soll.

 

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit?

Bitte füllen Sie den Beratungsbogen komplett aus und senden ihn per E-Mail, Fax oder Post zu.
Haben wir den Bogen erhalten:
Melden wir uns und fordern die Unterlagen an, die wir benötigen.
Anhand des Beratungsbogens wird ein Beratungsbrief erstellt,
in dem alle notwendigen Dokumente und das weitere Verfahren steht.
Die Bearbeitung des Beratungsbriefes kann ein bis zwei Wochen dauern.

Hier finden Sie weitere Infos rund um die Eheschließung


Trauungen im Hochzeitsturm

sind an verfügbaren Terminen im Online-Traukalender möglich.
Die Gebühr beträgt 230 Euro, zusätzlich zu den Kosten für die Eheschließung, Urkunden und Stammbuch. Kein barrierefreier Zugang vorhanden.

Trauungen im Alten Rathaus

finden an verfügbaren Terminen im Online-Traukalender oder nach Vereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten statt.
Es besteht die Möglichkeit, auch ohne Zeremonie im Büro der Standesbeamten zu heiraten.
Es fallen keine Nutzungsgebühren an. Nur Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und Stammbuch. Barrierefreier Zugang ist vorhanden.

Trauungen in der Dianaburg
sind an verfügbaren Terminen im Online-Traukalender möglich.
Die Gebühr beträgt 230 Euro, zusätzlich zu den Kosten für die Eheschließung, Urkunden und Stammbuch.

Bitte lesen Sie die Info-Blätter zu den Trauorten um weitere Infos zu erhalten.
(zu finden rechts auf der Seite unter „Formulare“).

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren: standesamt@darmstadt.de

Ihr Standesamt Darmstadt

 

Gebühren

  • Für Trauungen an einem Freitag ab 12:00 Uhr und an einem Samstag
    gelten die Gebühren für Trauungen außerhalb der allgemeinen Servicezeiten.
    Weitere Infos finden Sie im Info-Blatt "Auszug aus den Gebühren des Standesamtes weiter unten auf der Webseite.
  • etwa 100 bis 200 EUR für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung 
  • 12 EUR für eine Eheurkunde. Bei gleichzeitiger Bestellung kostet jede weitere nur 6 EUR.
  • 230 EUR Sondergebühr für Trauungen im Hochzeitsturm
  • 230 EUR Sondergebühr für Trauungen in der Dianaburg
  • 35 bis 45 EUR für ein Stammbuch (je nach Ausführung).
  • Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen (z.B. bei Auslandsbeteiligung) 
  • Näheres zu unseren Gebühren lesen Sie bitte in dem Auszug aus den Gebühren des Standesamts

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Teaser

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
     

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Zuständige Stelle

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Voraussetzungen

  • Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: 
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: 
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: 
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: 
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: 
    •  die Eheurkunde oder
    •  den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    •  die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: 
    •  alle Heiratsurkunden
    •  alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    •  eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
  • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: 
    •  Geburtsurkunden der Kinder
  • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich: 
    •  gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
    •  Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    •  Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    •  Geburtsurkunde
    •  ggf. Ehefähigkeitszeugnis
    •  Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen: 
    • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020