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Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Beschreibung

Ausländische Studierende, die nicht aus der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen, brauchen für den Aufenthalt in Deutschland in der Regel einen Aufenthaltstitel.

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz? Dann müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Es sei denn, Sie können zum Zweck des Studiums visumsfrei einreisen (nicht nur zu Besuchszwecken). Dies gilt für Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland,  des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika.

Ein Visum für das Studium können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in dem Sie sich gerade aufhalten, beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Studierende:
Während des Studiums dürfen Sie grundsätzlich eine Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ausüben. Seit der Gesetzesänderung am 01.03.2024 dürfen Sie pro Kalenderjahr nicht mehr als 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage arbeiten.

Auch, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studium hinsichtlich der Beschäftigung eine veraltete Nebenbestimmung (120 ganze Tage und 240 halbe Tage) hat, dürfen Sie seit dem 01.03.2024 insgesamt 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage beschäftigt sein. Sollte Ihr Arbeitgeber hierüber eine schriftliche Bestätigung benötigen, können Sie diese bei der Ausländerbehörde beantragen. Eine nicht personalisierte Bestätigung der Gesetzesänderung erhalten Sie hier.

Nach Abschluss des Studiums:
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums haben Sie bis zu 18 Monate Zeit, sich in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen, der Ihrer Qualifikation entspricht. Hierfür müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche beantragen. Wenn Ihnen der Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche erteilt wurde, dürfen Sie jeder Art von Erwerbstätigkeit nachgehen.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt z.B. durch ein Girokonto bei einer deutschen Bank über mindestens 11.208,00 Euro bei der Ersterteilung (bei der Verlängerung können auch 5.604,00 Euro ausreichend sein), Verpflichtungserklärung oder ein Arbeitsvertrag.
    Im Einzelfall kann die Vorlage eines Sperrkontos erforderlich sein
  • Krankenversicherungsnachweis:
    -> wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bescheinigung über den Versicherungsschutz oder ihre Krankenversicherungskarte
    -> wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
  • Vertrag mit einer Sprachschule (mindestens 18 Stunden pro Woche) oder Zulassung zum Studienkolleg
  • Zusätzlich bei einem Intensivsprachkurs: Bescheinigung der Sprachschule über einen gebuchten Sprachkurs von mindestens 3 Monaten
  • Hochschulzugangsberechtigung oder Immatrikulationsbescheinigung oder (bedingter) Zulassungsbescheid einer deutschen Universität/ Hochschule
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

Rechtsgrundlagen

§ 16b Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16b.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte