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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz

Info

Voraussetzung für die Erteilung eines Sprengstofferlaubnisscheines (Böller-, Nitrocellulose- und Schwarzpulver) nach § 27 SprengG ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.


Das Alterserfordernis für die Erlangung eines Sprengstofferlaubnisscheines beträgt 21 Jahre.

Benötigte Unterlagen

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich!  Onlineterminvergabe


Nitrocellulosepulver: Jagdschein, Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerb Schwarzpulver: Bestätigung des Schützenvereins, dass regelmäßig mit Vorderladerwaffen am Übungs- bzw. Meisterschaftsschießen teilgenommen wird Böllerpulver: Nachweis eines Vereins zur Brauchtumspflege

  • Sachgemäße Lagerung
  • Beschussbescheinigung (bei Böllergeräten)
  • Entsprechende Antragsformulare, die diesem Produkt zugeordnet sind

Rechtsgrundlagen

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 34 1. SprengV)

Gebühren

Nach Nr. 33 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)

Volltext

Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/ oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den

nichtgewerblichen

Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag.

Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Apply for a permit for the non-commercial acquisition and handling of explosive substances

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Single point of contact Hesse

Voraussetzungen

  • körperliche Eignung
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
  • Zuverlässigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis / Reisepass,
  • Lehrgangsbescheinigung,
  • Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader),
  • Mitgliedsbescheinigung (Böllerschützen)
  • gültiger Jagdschein (Jäger)

Weiterführende Informationen

Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG.

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge