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Demonstrationen, Versammlungen

Info

Nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz handelt es sich um eine Versammlung, wenn mind. 2 Personen sich zu einer kollektiven Meinungsäußerung treffen.

Versammlungen nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz sind anmeldepflichtig.

Voraussetzungen:

  • Die Versammlung muss unter freien Himmel stattfinden und der kollektiven Meinungsäußerung dienen. Dabei kann auch ein Meeting von 3 Personen eine Versammlung sein, wenn es darum geht, dass man zu einer kollektiven Meinungsäußerung zusammengekommen ist.
  • Die Versammlung kann an einem festen, öffentlichen Ort oder als Aufzug stattfindet.
  • Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
  • Das Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen.

Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht mitteilungspflichtig.

Benötigte Unterlagen

  • Formular Öffentliche Versammlung Anmeldung

Das Formular kann per Email, Fax oder postalisch übermittelt werden.

 

Falls Sie kurzfristig eine Demo oder eine Versammlungs per E-Mail anmelden, empfehlen wir aus technischen Gründen zur Sicherheit eine ergänzende Übersendung per Telefax oder kurze telefonsiche Nachfrage.


Gebühren

Die Anmeldung erfolgt kostenlos.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

  • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
  • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
  • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
  • Zahl der Ordner,
  • voraussichtliche Teilnehmerzahl und
  • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

beinhalten.

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

Herausgebende Stelle