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Zulassung von gebrauchten Kraftfahrzeugen

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Info

Bitte informieren Sie sich, ob ihre Dienstleistung online abgewickelt werden kann. Informationen hierzu sind im Informationsflyer "i-Kfz Internetbasierte Fahrzeugzulassung" oder auf der Homepage des BMVI zu finden.

Sie wollen ein Fahrzeug in Darmstadt anmelden, das bisher an einem anderen Standort in Deutschland angemeldet war? Dann möchten Sie einen sogenannten Standortwechsel durchführen.  

Wenn Sie bereits die Halterin/der Halter des Fahrzeuges waren und nun nach Darmstadt umgezogen sind, besteht die Möglichkeit der Kennzeichen-Mitnahme (eine Kennzeichen-Mitnahme ist bei Umzug seit dem 01.01.2015 innerhalb Deutschlands möglich).

Haben Sie ein Fahrzeug erworben/geschenkt bekommen, dann ist dies eine Umschreibung. Falls gewünscht können die bisherigen Kennzeichen übernommen werden.

Benötigte Unterlagen

Mit Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens

Folgende Unterlagen sind notwendig

  • Zulassungsbescheinigung Teil I  (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Namensänderung oder Halterwechsel)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebestätigung
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer (siehe Formulare)
  • Im Einzelfall werden evtl. weitere Unterlagen benötigt (z. B. Erbfall / Verkauf / Schenkung)

Personen, deren Pass und/oder Aufenthaltstitel den Zusatz „Personalien laut eigenen Angaben“ beinhaltet, werden gebeten, bei der Beantragung einer Kfz-Zulassung der KFZ-Zulassungsbehörde geeignete Nachweise vorzulegen, die die Identität bestätigen.
 
Geeignete Nachweise können beispielsweise folgende Dokumente sein:
 
•Steuerbescheid Finanzamt
•Arbeitgeberbescheinigung
•Ausbildungsbescheinigung
•Zeugnisse
usw.
 
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Mit Kennzeichenwechsel (Standort- und/oder Halterwechsel)

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I  (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) 
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebestätigung
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Die bisherigen Kennzeichenschilder
  • SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer (siehe Formulare)

Personen, deren Pass und/oder Aufenthaltstitel den Zusatz „Personalien laut eigenen Angaben“ beinhaltet, werden gebeten, bei der Beantragung einer Kfz-Zulassung der KFZ-Zulassungsbehörde geeignete Nachweise vorzulegen, die die Identität bestätigen.
 
Geeignete Nachweise können beispielsweise folgende Dokumente sein:
 
•Steuerbescheid Finanzamt
•Arbeitgeberbescheinigung
•Ausbildungsbescheinigung
•Zeugnisse
usw.
 
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Für beide Arten der Umschreibung gilt ferner:


Bei Firmen/Vereinen: aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, zusätzlich noch Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Geschäftsführers/Vorsitzenden Original oder Kopie. Einzel- und Gesamtprokura beachten!
(Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)

Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass (Original oder Kopie) mit Meldebescheinigung

Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare)

Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Formulare) und deren Bundespersonalausweise/Pässe. Sollte es nur einen Erziehungsberechtigten geben, benötigen wir den Sorgerechtsbeschluss.

Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung zur Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR). Der Abruf der Meldedaten kann jedoch nur für Personen erfolgen, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben.

 

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).

17,50 € - 55,00 €.

Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.

Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt 10,20 €.
Eine Vorabreservierung kostet 2,60 €.

Sie können die Gebühr Bar oder mit EC-Karte und PIN bezahlen.

Bei Wechsel des Kennzeichens müssen neue Kennzeichenschilder geprägt werden. Dies kann bei den ortsansässigen Schilderprägern oder bei Reservierung eines Kennzeichens im Vorfeld erworben werden.