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Zulassung von gebrauchten Kraftfahrzeugen

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Info

Bitte schauen Sie, ob Sie den Service im Internet erledigen können.
Sie finden diese Infos in einem Blättchen.
Das Blättchen heißt: "i-Kfz Internetbasierte Fahrzeugzulassung".
Oder Sie finden die Info auf einer Internet-Seite.
Die Internet-Seite heißt: BMVI

 

Haben Sie ein Fahrzeug gekauft oder geschenkt bekommen, dann ist dies eine Umschreibung. Falls gewünscht können die bisherigen Kennzeichen übernommen werden.

Sie möchten ihr Auto in Darmstadt anmelden?

Ihr Auto war vorher nicht in Deutschland angemeldet?
Dann möchten Sie also den Standort ihres Autos wechseln lassen.                                                       Das bedeutet: Sie müssen es umschreiben lassen.            

Sie waren vorher der Besitzer des Autos?
Und Sie sind nach Darmstadt gezogen?
Dann können Sie ihr altes Kennzeichen behalten.
Das geht seit dem 1. Januar 2015 in ganz Deutschland.

Sie haben ein Auto gekauft oder geschenkt bekommen?
Dann müssen Sie das Auto auf ihren Namen anmelden.
Das nennt man Umschreibung.
Wenn Sie wollen, können Sie das alte Kennzeichen behalten.

Benötigte Unterlagen

Sie wollen ihr bisheriges Kennzeichen behalten?

Hier ist die Liste der Papiere, die Sie benötigen:

  • Fahrzeug·schein – er heißt offiziell "Zulassungsbescheinigung Teil I"
  • Fahrzeug·brief - er heißt offiziell "Zulassungsbescheinigung Teil II".
    (Bei Änderung des Namens oder Halter des Auto)
  • Versicherungs·bestätigung.
    Das ist eine Nummer, die Sie von Ihrer Versicherung bekommen.
    Die Nummer nennt sich "eVB-Nr.".
  • Personalausweis oder Reisepass.
    Bei einem Reisepass, benötigt man auch eine Melde·bestätigung.
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchtung (HU-Bericht)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
    Mit dem erlaubt man, dass die Steuer für das Auto vom Konto abgebucht wird.
  • Manchmal werden noch weiter Unterlagen benötigt.
    zum Beispiel, wenn Sie das Auto geschenkt oder geerbt bekommen haben.

Manche Menschen haben in ihrem Pass oder Aufenthaltstitel den Satz
"Personalien laut eigenen Angaben".

Diese Menschen müssen der KFZ-Zulassungsbehörde besondere Papiere zeigen.

Diese Papiere beweisen, dass sie wirklich so heißen und so alt sind, wie sie gesagt haben.

Es gibt einige Papiere, die sie zeigen können.

Zum Beispiel:

  • Steuerbescheid vom Finanzamt
  • Bescheinigung vom Arbeitgeber
  • Bescheinigung von der Schule, Universität oder Ausbildungs·betrieb
  • Zeugnisse

Es gibt noch mehr Papiere, die sie zeigen können.

Die Liste ist nicht vollständig.


Sie müssen das Kennzeichen wechseln? (Standort- und/oder Halterwechsel)

Hier ist die Liste der Papiere, die Sie benötigen:

  • Fahrzeug·schein – er heißt offiziell "Zulassungsbescheinigung Teil I"
  • Fahrzeug·brief - er heißt offiziell "Zulassungsbescheinigung Teil II".
  • Versicherungs·bestätigung.
    Das ist eine Nummer, die Sie von Ihrer Versicherung bekommen.
    Die Nummer nennt sich "eVB-Nr.".
  • Personalausweis oder Reisepass.
    Bei einem Reisepass, benötigt man auch eine Melde·bestätigung.
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Die bisherigen Kennzeichen·schilder
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
    Mit dem erlaubt man, dass die Steuer für das Auto vom Konto abgebucht wird.

Manche Menschen haben in ihrem Pass oder Aufenthaltstitel den Satz
"Personalien laut eigenen Angaben".

Diese Menschen müssen der KFZ-Zulassungsbehörde besondere Papiere zeigen.

Diese Papiere beweisen, dass sie wirklich so heißen und so alt sind, wie sie gesagt haben.

Es gibt einige Papiere, die sie zeigen können.

Zum Beispiel:

  • Steuerbescheid vom Finanzamt
  • Bescheinigung vom Arbeitgeber
  • Bescheinigung von der Schule, Universität oder Ausbildungs·betrieb
  • Zeugnisse

Es gibt noch mehr Papiere, die sie zeigen können.

Die Liste ist nicht vollständig.

Für Firmen, Vereine und Einzel-Unternehmen gibt es für das Umschreiben Regeln

Wenn Sie eine Firma haben oder ein Verein sind:

Benötigen Sie:

  • eine aktuelle Anmeldung ihres Gewerbe - das ist die Gewerbe·anmeldung.
  • Als Firma: einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister.
  • Als Verein: einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister.
  • den Personalausweis oder den Reisepass des Chefs oder Vorsitzenden.
    Das kann das Original sein oder eine Kopie.

 

Da müssen Sie auch beachten:
ob Sie alleine entscheiden können oder ob mehrere Leute entscheiden müssen.

Das nennt man Einzel·prokura oder Gesamt·prokura.

Ein wichtiger Hinweis:

SEPA-Basis·lastschrift·mandat und der Auszug aus dem Handelsregister dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Wenn Sie ein Einzel·unternehmen haben:

Benötigen Sie:

  • eine aktuelle Anmeldung ihres Gewerbe - das ist die Gewerbe·anmeldung.
  • den Personalausweis oder den Reisepass.
    Das kann das Original sein oder eine Kopie.

Bei einem Reisepass, benötigt man auch eine Melde·bestätigung..

Wenn Sie jemanden zum Zulassen beauftragen wollen:

  • Müssen Sie dieser Person eine Vollmacht geben.
  • Die beauftragte Person benötigt eigenen Personalausweis oder Reisepass.
    Sie finden das Formular für die Vollmacht im Bereich "Formulare".

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:

  • Beide Elternteile müssen einverstanden sein.
    Sie geben ihr Einverständnis mit einem Formular.
  • Beide Elternteile müssen ihren Personalausweis oder Pass zeigen.
    Ist nur ein Elternteil sorge·berechtigt?
    Dann benötigen wir den Beschluss vom Gericht darüber.

Ein Auto zulassen für ein Kind oder einen Jugendlichen:

Das geht nur in bestimmten Fällen.

Zum Beispiel, wenn das Kind eine Behinderung hat und dadurch weniger Steuern zahlen muss.

Oder wenn das Kind schon einen Führerschein hat.

Sollten Sie keine Melde·bescheinigung / Gewerbe·anmeldung zur Hand haben?
Dann kann diese hier gesucht werden.

Aber das kostet Geld.

Die Suche nach der Melde-Bescheinigung kostet 10 Euro.

Die Suche nach der Gewerbe-Anmeldung kostet 15 Euro.

Wir dürfen aber nur suchen, wenn Sie in Darmstadt wohnen.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ)

In diesem Gesetz steht, was man mit Autos machen darf und was nicht.

Gebühren / Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
Die Gebühren liegen zwischen 17,50 € und 55,00 €, die Sie zahlen müssen.
Wenn Sie ein besonderes Kennzeichen für ihr Auto wünschen, kostet das 10,20 €.

Wenn Sie das Kennzeichen schon vorher reservieren wollen, kostet das 2,60 €.

Wichtig:

Die Gebühren hier sind nur Beispiele.

Es kann sein, dass Sie mehr oder weniger bezahlen müssen.

Das hängt davon ab, was genau Sie wollen und benötigen.

Sie können die Gebühren mit Bar·geld oder auch mit EC-Karte und ihrer PIN bezahlen.

Dazu kommen noch die Kosten für die Kennzeichen·schilder, falls Sie neu benötigen.

Die Schilder bekommen Sie bei den Schilder·herstellern in der Stadt.