In der Landschaftsplanung werden für die Gesamtstadt Pflege- und Entwicklungsaussagen zu den Aspekten Boden, Wasser und Klima, Artenschutz und Biotopschutz sowie Landschaftsbild und Naherholung getroffen. Der Landschaftsplan stellt auch Maßnahmen dar, die sich zum Ausgleich und Ersatz von unvermeidbaren Eingriffen eignen.
In Grünordnungsplänen zu Bebauungsplänen und landschaftspflegerischen Begleitplänen für konkrete Bauvorhaben können diese Maßnahmen zur Verringerung der Beinträchtigungen von Natur und Landschaft direkt den Eingriffen zugeordnet werden.
Wir geben landschaftspflegerische und grünordnerische Stellungnahmen zu Bauvorhaben und Bebauungsplänen ab und beraten zur Freiflächenplanung bei Bauanträgen.
Die Landschaftsplanung in Hessen stellt einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar und sorgt dafür, dass die Erfordernisse des Naturschutzes kalkulierbar werden. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen als Bestandteile der Flächennutzungspläne im Benehmen mit den Naturschutzbehörden dargestellt.
Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Nutzung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können. Insbesondere mit der umfassenden Bestandserhebung und -bewertung sowie der Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird der Biotopverbund insbesondere auch in Form der Vernetzung der Natura-2000-Gebietskulisse dargestellt. Sowohl die Bewertung als auch die Festlegung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen werden durch die Darstellung in Landschaftsplänen nachvollziehbar, das Verfahren wird vereinfacht und dadurch beschleunigt.
Entscheidungen über die künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über die Maßnahmen des Naturschutzes müssen nachvollziehbar sein. Ökologische Zusammenhänge, aber auch die Folgen für eine nachhaltige Nutzung müssen deshalb verständlich dargestellt werden. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie die Bedeutung dieser Flächen für den Naturschutz.
Diese gutachterlichen Darstellungen werden nach einer entsprechenden Umweltprüfung in die Querschnittsplanung (Landschaftsprogramm in den Landesentwicklungsplan, Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan) übernommen.
Die oberste Naturschutzbehörde erarbeitet das Landschaftsprogramm. Die Gemeinden erstellen im Benehmen insbesondere mit der unteren Naturschutzbehörde den Landschaftsplan. Bei höherrangigen Schutzgebieten ist auch die obere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die Träger der Flächennutzungsplanung. Dies sind in aller Regel die Gemeinden (Ausnahmen: In der Rhein-Main-Region wird ein gemeinsamer Flächennutzungsplan vom "Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main" aufgestellt, im Raum Kassel vom "Zweckverband Raum Kassel".
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-MainWeitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung und zum Naturschutz finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bereich Naturschutz > Eingriffe & Kompensation sowie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Kassel, Darmstadt und Gießen. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.
Naturschutz: Eingriff & KompensationHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
22.05.2017