Allgemeines
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt will für die Kinder in der Stadt ausreichend Spielräume anbieten, unterhalten und neue schaffen. Das ist ihr ein großes Anliegen, obwohl auch hier immer weniger Geld vorhanden ist.
Seit einigen Jahren werden bei der Neugestaltung von Spielräumen vom Grünflächenamt und dem Jugendamt Beteiligungsprojekte initiiert, bei denen Kinder, Eltern, Kindereinrichtungen, Anwohner ihre Interessen und Vorstellungen für die Gestaltung benennen können. Die werden dann im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel bei der Planung berücksichtigt und bei der Realisierung umgesetzt.
Die Spielplatzbroschüre
(siehe Box "Formulare", rechts oben), gibt mit Texten, Plänen und Fotos einen Überblick über alle städtischen Spielplätze, deren Lage in den Stadtteilen, der jeweiligen Ausstattung, besonderen Attraktionen sowie der Alterssortierung.
Zusätzlich gibt es Tipps für Kids, die über Aktionen, kulturelle Angebote und spezelle Angebote für Kinder informieren.
Mängelmelder
Sie möchten beschädigte Spielgeräte auf einem Spielplatz melden?
Sie können hier Schäden an Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen melden.
Das passiert, wenn Sie Schäden an Spielgeräten gemeldet haben:
Die öffentlichen Spielplätze der Stadt Darmstadt werden mindestens 1 Mal pro Woche kontrolliert. Diese Aufgabe übernimmt das Grünflächenamt.
Manchmal beschädigen Personen die Spielgeräte zwischen diesen Kontrollen. Ihre Meldung über eine solche Beschädigung wird an das Grünflächenamt weitergeleitet. Bei einem dringenden Mangel überprüft das Grünflächenamt den Mangel sofort vor Ort.
Sie können hier den Müll auf öffentlichen Spielplätzen melden.
Das passiert, wenn Sie Müll auf öffentlichen Spielplätzen gemeldet haben:
Die Müllentsorgung auf öffentlichen Spielplätzen erfolgt regelmäßig. Diese Aufgabe übernimmt der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD).
Die öffentlichen Spielplätze der Stadt Darmstadt werden mindestens 1 Mal pro Woche kontrolliert. Diese Aufgabe übernimmt das Grünflächenamt.
Manchmal laden Personen ihren Müll zwischen den Kontrollen ab. Ihre Meldung über eine solche Verschmutzung wird an das Grünflächenamt weitergeleitet. Das Grünflächenamt verständigt dann die EAD. Und der EAD entsorgt den Müll.
Für Spielplätze, die auf dem Gelände einer Schule oder Kindertagesstätte liegen, ist der Mängelmelder nicht zuständig. Auch nicht für Spielplätze auf einem Privatgelände.
Für Ruhestörungen auf Spielplätzen ist der Mängelmelder nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei oder das Ordnungsamt (Telefon 06151 13 2261).
Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.
Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.
Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn
Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.
Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII – Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).
Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
05.07.2013