Zurück

Fundbüro

icon Einfache Sprache anschalten

Info

Sie haben etwas verloren und suchen danach?

In unserem virtuellen Fundbüro (siehe nebenstehender Onlinedienst) können Sie rund um die Uhr
nach Ihren vermissten Sachen suchen.

Gerne können Sie uns auch unter den Rufnummern 06151 / 13-2267 oder 13-3877 telefonisch oder per Email: fundbuero@darmstadt kontaktieren.
Auch Vor Ort (Luisencenter, Luisenplatz 5, 3. OG, Zimmer 3.01 sind wir unter den u. g. Öffnungszeiten für Sie da.

_____________________________________________________________________________

Sie haben etwas gefunden?

Wer einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden hat, muss diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Zu folgenden Zeiten können Fundsachen abgegeben werden:

Montag 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Abholung:

Sofern Sie eine Fundsache abholen möchten, vereinbaren Sie im Vorfeld telefonisch einen Termin!

_________________________________________________________________________________

Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

 - Monatliche Bekanntgabe der gefundenen Sachen im "Darmstädter Echo" -

Gebühren

  • Fundsachen im Wert bis zu 50,- EUR = 5,00 EUR
  • Fundsachen im Wert bis zu 250,- EUR = 10,- EUR
  • Fundsachen im Wert über 500,- EUR = 5% des Wertes
  • Zuschlag für sperrige Fundsachen (z. B. Fahrräder) = 50%

gemäß Verwaltungskostensatzung

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
 

Aufbewahrung und Versteigerung
 

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
 

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Herausgebende Stelle