Sie haben etwas verloren und suchen danach?
Dann
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Sie haben etwas gefunden?
Wer einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden hat,
muss diesen im Fundbüro abgeben.
Dann wird eine Fundanzeige gemacht.
Hier wird der gefundene Gegenstand, die Stelle an dem er gefunden wurde und die Uhrzeit aufgeschrieben. Und Daten zu ihrer Person werden notiert.
Zu folgenden Zeiten können gefundene Gegenstände abgegeben werden:
Montag |
08:00 - 15:30 Uhr |
Dienstag |
08:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
07:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag |
08:00 - 19:00 Uhr |
Freitag |
07:00 - 12:30 Uhr |
Sie wollen einen vermissten Gegenstand abholen?
Dann vereinbaren Sie vorher telefonisch unter 06151 / 13-2267 oder 13-3877 einen Termin!
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro muss abgegebene Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht?
Haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen?
Oder wurden die Gegenstände in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefunden?
Gehören die Fundsachen der Stadt oder der Gemeinde.
Diese Fundsachen werden dann öffentlich versteigert.
Das Fundbüro gibt vorher den Termin für die Versteigerung bekannt.
Die Einnahmen der Versteigerung bekommt die Stadt oder die Gemeinde.
Es werden auch einmal im Monat im "Darmstädter Echo" gefundenen Sachen bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen
Hier finden sie ausführliche Infos zum Thema „Fundsachen - gefundene Gegenstände“:
§ 967 BGB - Fundrecht: Ablieferungspflicht
Gebühren
Für Fundsachen fallen beim Abholen folgende Gebühren an:
gemäß Verwaltungskostensatzung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.