Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde die Lohnsteuerkarte in Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Die Meldebehörde Darmstadt ist für Lohnsteuerkarten nicht mehr zuständig. Hierfür ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Weitere Informationen zum Wegfall der Lohnsteuerkarte vom Hessischen Ministerium für Finanzen finden Sie hier.
Ansprechpartner: Finanzamt Darmstadt
An wen muss ich mich wenden?
Im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) stellt die hessische Steuerverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern folgende aktualisierte Informationsblätter unter den jeweiligen Links zur Verfügung:
Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2018-11-08-lohnsteuerabzug-im-verfahren-der-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmale.pdf;jsessionid=B663AD50D4E5FBF4A719D13987FCF8E3?__blob=publicationFile&v=2
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2019-11-07-elektronische-lohnsteuerabzugsmerkmale-ELStAM.pdf?__blob=publicationFile&v=5