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Staatlich anerkannte Berufsakademie für Musik

Info

  • Angewandte musikalische Kunst (künstlerischer Bachelor, Abschluss: Bachelor of Music)
  • Instrumental- und Gesangspädagogik (Pädagogischer Bachelor, Abschluss: Bachelor of Music)
  • Musikalische Kultur (Joint Bachelor in Kooperation mit der TUD, Abschluss: Bachelor of Arts)
  • Seminar für Musikerziehung (Abschluss: Staatliche Musiklehrerprüfung)
  • Künstlerische Aufbaustudiengänge (Abschluss: Künstlerische Reifeprüfung) 

Termine über das Sekretariat: 06151-966417 oder 966414

Benötigte Unterlagen

  • Schriftliche Anmeldung
  • Abitur
  • musikalische Vorbildung
  • Aufnahmeprüfung 

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Teaser

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.

Verfahrensablauf

Zur Bewerbung für einen Studiengang wird ein Online-Zulassungsantrag genutzt:

  1. Registrierung
  2. Hochladen der Bewerbungsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung

Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder hochschulstart.de informiert.

Voraussetzungen

  • Sie müssen über eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  • Wenn Sie eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachweisen, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
  • Damit Sie ein Studium in einem höheren Fachsemester studieren können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben gewesen sein und passende Leistungen und Kompetenzen vorweisen können.
  • Für die Bewerbung um ein Masterstudium müssen Sie in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Ihnen von der Hochschule mitgeteilt werden und in der Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs geregelt sind.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid
  • Es kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang der Ablehnung beziehungsweise nachdem Sie davon Kenntnis genommen haben.
  • Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: abhängig vom Studiengang

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: abhängig vom Studiengang

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.

Nutzen Sie das lokale Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.

Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem ersten Fachsemester ist es notwendig, sich zusätzlich bei hochschulstart.de zu registrieren.

Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich ausschließlich über hochschulstart.de.

Für einige Studiengänge wie zum Beispiel Masterstudiengänge oder Weiterbildungsstudiengänge sowie eine Promotion kann es gesonderte Bewerbungswege geben. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

Mit einer internationalen Hochschulzugangsberechtigung informieren Sie sich über die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

https://www.hochschulstart.de/

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Bewerbungsantrag
  • Gültige Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Masterzugangsberechtigung
  • Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
  • Gegebenenfalls Leistungsnachweise
  • Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang

Welche Gebühren fallen an?

Für die Abgabe eines Bewerbungsantrags fallen in der Regel keine Gebühren an. Eventuell können Gebühren für Eignungsprüfungen anfallen. Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Hochschule.

Welche Fristen muss ich beachten?

In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.

Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.

Was sollte ich noch wissen?

  • Es müssen die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge berücksichtigt werden.
  • Es ist wichtig, die geforderte Form und Frist einzuhalten.
  • Wenn Sie die geforderten Voraussetzungen für ein Studium nicht erfüllen oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
  • Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
  • In einigen Fällen können Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einen Nachteilsausgleich oder einen Härtefall geltend machen. Hierdurch kann sich eine Verbesserung Ihrer Note oder Ihrer Wartezeit ergeben. Damit können sich Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten oder ein ärztliches Gutachten vor, können Sie bei Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Verbesserung der Note oder der Wartezeit stellen und bei Ihrer Wunschhochschule einreichen. Bitte reichen Sie mit dem Antrag auch die Gutachten ein.

https://www.studienwahl.de/de/index.htm
https://www.hochschulkompass.de/
https://wissenschaft.hessen.de/studieren

Herausgebende Stelle

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Fachlich freigegeben am

28.03.2022