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Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass

Kurzinfo

Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes bzw. Expresspass nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Info

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden i. d. R. innerhalb von 3 bis 4 Werktagen zu erhalten.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden. Einreisebestimmungen siehe: www.auswaertiges-amt.de


Voraussetzung: 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit 
  • in der Regel in Verbindung mit gleichzeitiger Beantragung eines "endgültigen" Reisepasses 
  • Persönliche Antragstellung 


An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.


Was sollte ich noch wissen?

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de

Benötigte Unterlagen

•    Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde  im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
 
•    Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Lichtbilder können auch vor Ort an unseren Self-Service-Terminals für 9,00 Euro aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild lediglich digital über unser System eingespielt wird. Sie erhalten kein Lichtbild in ausgedruckter Form. Bei Kindern ist zu beachten, dass sie während der Aufnahme des Lichtbildes still halten müssen. Daher ist wirklich empfehlenswert, die Geräte erst ab einem Alter von ca. 5 Jahren zu nutzen. Darunter ist es nicht immer möglich ein geeignetes Bild aufnehmen zu lassen.

Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.de abgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.

 


Rechtsgrundlagen

•    Passgesetz
•    Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Gebühren

Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
    und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
     
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     

Welche Gebühren fallen an?

26,00€

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Was sollte ich noch wissen?

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

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