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Internationaler Führerschein

Kurzinfo

Was ist der internationale Führerschein?

Der internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines und soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie tatsächlich berechtigt sind, das Kraftfahrzeug der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse zu führen.

 

Die Antragstellung kann persönlich und postalisch erfolgen.

Info

Für folgende Länder ist der deutsche Führerschein ausreichend:

Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.

Bei Fahrten ins außereuropäische Ausland sollte generell ein internationaler Führerschein mitgenommen werden.

Voraussetzungen für die Beantragung in Darmstadt:

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • vorhandener Scheckkartenführerschein

Wichtig:

Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosafarbig) besitzen und einen internationalen Führerschein beantragen möchten, ist vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins zunächst ein Umtausch Ihres alten Führerscheins in einen (neuen) EU-Führerscheins im Scheckkartenformat erforderlich.

Bei Namensänderung:
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung des Führerscheindokuments geraten.

Zusätzliche Informationen:

Internationale Führerscheine gibt es in zwei unterschiedlichen Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Beide Ausfertigungen unterscheiden sich in ihrer Gültigkeitsdauer und in den Ländern, in denen sie anerkannt werden.

  Gültigkeitsdauer Gültig für folgende Länder Bemerkung
Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1926 1 Jahr Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri Lanka, Syrien, Türkei Nur gültig in Verbindung mit dem nationalen Führerschein
Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1968 3 Jahre Alle weiteren außereuropäischen Länder, die durch den internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 nicht abgedeckt sind Nur gültig in Verbindung mit dem nationalen Führerschein

Je nach Reiseziel ist es ggf. erforderlich, sich beide internationale Führerscheine ausstellen zu lassen.

Benötigte Unterlagen

Bei vorhandenem Scheckkartenführerschein:

  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht EU-Bürgern Reisepass und Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Original und in physischer Form (kein QR Code)
  • falls vorhanden: gültiger internationaler Führerschein

 

Bei einer persönlichen Vorsprache bringen Sie die Unterlagen bitte im Original mit. 

Bei vorhandenem Papierführerschein beantragen Sie bitte zuerst den Umtausch in einen Scheckkartenführerschein!

 

Rechtsgrundlagen

Anlage 8 b bzw. 8 c zur Fahrerlaubnisverordnung

Gebühren

  • 16,00 € bei Vorlage des Kartenführerscheines

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Volltext

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Urheber

Teaser

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • gültiger EU- Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Kurztext

  • Führerschein Ausstellung Internationaler Führerschein
  • für befristete Auslandsaufenthalte in bestimmten Ländern (außerhalb der EU/dem EWR)
  • der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der EU- Fahrerlaubnis gültig
  • ein Papierführerschein muss vor Ausstellung des internationalen Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden
  • beim internationalen Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen
  • Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung), Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
  • Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre
  • Die Gültigkeitsdauer darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen
  • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)