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Ersatzführerschein

Info

Wann bekommt man einen Ersatzführerschein?

  • Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins (mit Zustellung per Direktversand).
  • Bei Namensänderung und/oder Austrag einer Sehhilfe.

 Ich habe meinen ausländischen Führerschein verloren, was nun?

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Darmstadt ist:

  • und der Führerschein im alten Format (Papier) vorgelegen hat dann muss von der Ausländischen Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift angefordert werden.
  • falls schon ein Karten-Führerschein vorgelegen hat, können die Daten in den meisten Fällen online abgerufen werden.
  • Der neue Führerschein wird in jedem Fall bei uns ausgestellt.

Wichtig: über den Verlust des ausländischen Führerscheins muss eine eidesstattliche Verlusterklärung bei einem Notar abgegeben werden. Diese ist bei Antragstellung vorzulegen.


Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.

Benötigte Unterlagen

Bei Beantragung der Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust/Diebstahl) Bei Beantragung der Ausstellung eines Ersatzführerscheins (Namensänderung /Austrag Sehhilfe)
  • Antragsformular (siehe rechts im Kästchen)
  • Antragsformular (siehe rechts im Kästchen)
  • Ausweisdokumente im Original (bei Nicht EU-Bürgern Reisepass und Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • Ausweisdokumente im Original (bei Nicht EU-Bürgern Reisepass und Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • biometrisches Lichtbild im Original (nicht als QR Code)
  • biometrisches Lichtbild im Original (nicht als QR Code)
  • Verlusterklärung (siehe Seite 4 des Antrages) ggf. ist zusätzlich eine Eidesstattliche Versicherung erforderlich. Dies wird bei Antragstellung geprüft.
  • aktuellen Führerschein
  • Falls vorhanden: die Strafanzeige der Polizeibehörde! Die Anzeige ist im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorzulegen und muss die Angabe der gestohlenen Gegenstände        enthalten. Die Vorlage einer ausländischen     Diebstahlsanzeige entbindet nicht von der      Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.  Diese wird von der Fahrerlaubnisbehörde vor  Ort gefertigt.
  • Nachweis Namensänderung (Eheurkunde o. ä.) in Kopie bzw. augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung im Original
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der letzte Führerschein nicht bei der Stadt Darmstadt ausgestellt wurde (nur erforderlich bei Vorbesitz des alten grauen oder rosa Führerscheins) -  Über folgenden Link erhalten Sie Auskünfte über Anschriften von weiteren Fahrerlaubnisbehörden: www.kba.de
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der letzte Führerschein nicht bei der Stadt Darmstadt ausgestellt wurde (nur erforderlich bei Vorbesitz des alten grauen oder rosa Führerscheins) -  Über folgenden Link erhalten Sie Auskünfte über Anschriften von weiteren Fahrerlaubnisbehörden: www.kba.de

Gebühren

  • 42,60 € (ein vorläufiger Führerschein wird automatisch erstellt und ist im Preis inbegriffen).
  • Bei Beantragung der Ausstellung eines Ersatzführerscheins im Rahmen einer Namensänderung /Austrag Sehhilfe 26,50 €



Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust

Volltext

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.

Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Teaser

Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
  • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weiterführende Informationen

Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.

Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Photo sample board of the Bundesdruckerei

Kurztext

  • Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Ersatzführerscheins
  • Hat sich der Name des Führerscheininhabers geändert, so kann ein neuer Ersatzführerschein ausgestellt werden (freiwillig)
  • Wenn der Führerschein abhandengekommen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, benötigt der Antragssteller einen neuen Führerschein
  • zuständig: jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes; bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle).