Sie haben etwas verloren und suchen danach?
In unserem virtuellen Fundbüro (siehe nebenstehender Onlinedienst) können Sie rund um die Uhr
nach Ihren vermissten Sachen suchen.
Gerne können Sie uns auch unter den Rufnummern 06151 / 13-2267 oder 13-3877 telefonisch oder per Email: fundbuero@darmstadt kontaktieren.
Auch Vor Ort (Luisencenter, Luisenplatz 5, 3. OG, Zimmer 3.01 sind wir unter den u. g. Öffnungszeiten für Sie da.
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Sie haben etwas gefunden?
Wer einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden hat, muss diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Zu folgenden Zeiten können Fundsachen abgegeben werden:
Montag | 08:00 - 15:30 |
Dienstag | 08:00 - 18:00 |
Mittwoch | 07:00 - 12:30 |
Donnerstag | 08:00 - 19:00 |
Freitag | 07:00 - 12:30 |
Abholung:
Sofern Sie eine Fundsache abholen möchten, vereinbaren Sie im Vorfeld telefonisch einen Termin!
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Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
- Monatliche Bekanntgabe der gefundenen Sachen im "Darmstädter Echo" -
gemäß Verwaltungskostensatzung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.