Jugendliche können schon mit 17 Jahren, die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Ziel von BF 17 ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Der Führerschein wird dann bei Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch per Post zugeschickt (es kann sein, dass der Führerschein erst bis zu zwei Wochen nach dem Geburtstag eintrifft. Es darf ab Erreichen des 18. Lebensjahres mit der BF17-Bescheinigung alleine gefahren werden).
Wenn der Führerschein am 18. Geburtstag abgeholt werden soll, muss dies frühzeitig (ca. 3–4 Wochen vorher) bei uns beantragt werden. Dann wird der Führerschein gedruckt und kann persönlich abgeholt werden.
Die Antragstellung erfolgt persönlich (die Begleitperson muss nicht mit Vorsprechen) oder direkt über den nebenstehenden Onlinedienst.
Voraussetzungen:
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Verfahrensablauf:
Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich zu stellen. Die Behörde erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Prüfauftrag an die zuständige technische Prüfstelle.
Tipps für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung (vom TÜV Süd)
Hier bekommen Sie die Tipps
Ausweisdokumente im Original (bei Nicht EU-Bürgern Reisepass und Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
Erste Hilfe-Nachweis im Original (Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.)
Nachweis über einen Sehtest im Original (Optiker oder Augenarzt)
(Der Sehtest darf beim Erwerb eines Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Das bedeutet, dass Sie nach der Untersuchung beim Augenarzt oder Optiker innerhalb von zwei Jahren Ihren Führerschein machen müssen – andernfalls müssen Sie den Sehtest wiederholen.)
biometrisches Lichtbild im Original (nicht als QR Code)
Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17
Antragsformular für jede Begleitperson und Kopie des Personalausweises der Begeitperson (en)
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Benennung der Fahrschule
59,90 Euro und 8,40 Euro pro Begleitperson
Führerschein ab 17 beantragen
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFührerschein ab 17 beantragen
Apply for a driver's license from 17
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Für Bewerber und Bewerberinnen:
Für Begleitpersonen:
§ 21 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
§ 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 48a Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
§ 21 Driving License Ordinance (FeV)
§ Section 6e of the Road Traffic Act (StVG)
§ 48a Driving License Ordinance (FeV)
Fee regulations for road traffic measures (GebOSt)