Beschreibung
Geduldete Jugendliche und Heranwachsende sollen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich in Deutschland gut integriert haben.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG oder seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung
- Ein ggf. durchlaufenes Asylverfahren muss bestandskräftig abgelehnt worden sein
- Antragsstellung vor Vollendung des 27. Lebensjahres
- Ununterbrochener erlaubter, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt im Bundesgebiet seit 3 Jahren
- Mindestens 3-jähriger erfolgreicher Schulbesuch im Bundesgebiet oder
- Anerkannter Schul- oder Berufsabschluss im Bundesgebiet erworben
- Geklärte Identität
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte