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Niederlassungserlaubnis allgemein

Beschreibung

Erwerbstätigkeit
Eine Niederlassungserlaubnis erlaubt in der Regel jede Art von Erwerbstätigkeit. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Einschränkung der Arbeitserlaubnis möglich.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren

Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für

  • das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen,
  • eine Beschäftigung,
  • eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
  • aus humanitären Gründen.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) Ausnahme: Wenn Sie am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis nur einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1 GER)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe)
  • Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden
  • Altersvorsorge
    Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden:
    Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung
  • Keine Straftaten Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt 

Krankenversicherungsnachweis:
wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police

  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
  • Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
  • Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.
  • Altersvorsorge
  • Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung
  • Die Nachweise zur Altersvorsorge können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
  • Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen? Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid) vor.

Bei Arbeitnehmern zusätzlich:

  • Arbeitsvertrag,
  • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
  • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate und 
  • Rentenversicherungsverlauf

Bei Selbständigen und Freiberuflern zusätzlich:

  • Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister - Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte
  • letzter Steuerbescheid

Bei Rentnern zusätzlich:

  • Rentenbescheid.

Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:

  • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
  • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder Aussagekräftiges fachärztliches Attest.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.