Die Teilhabecard ist das Ergebnis der Zusammenarbeit des Darmstädter Bündnisses für Soziale Gerechtigkeit und der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Teilhabecard ist ein wertvoller Beitrag zu mehr Teilhabegerechtigkeit und ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Wer bekommt eine Teilhabecard?
Folgende Darmstädterinnen und Darmstädter können Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich in Anspruch nehmen:
Wie lange ist die Teilhabecard gültig?
Die Karte ist mindestens ein Kalenderjahr gültig. Eine Verlängerung für das folgende Jahr kann auf Nachfrage immer dann erfolgen, wenn die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG für mindestens einen Monat des Folgejahres weiterbewilligt werden. Die Teilhabecard ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument.
An wen muss ich mich wenden?
Die Teilhabecard wird ganz unbürokratisch, das heißt ohne gesonderte Antragstellung – einfach auf Nachfrage – an folgende Stellen ausgegeben:
Wo kann ich welche Vergünstigungen in Anspruch nehmen und wie funktioniert das?
Die Karte funktioniert als „Vorlegekarte“ und muss daher in Verbindung mit einem Ausweisdokument einfach nur bei den Kooperationspartnern vorgezeigt werden. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht mehr notwendig.
Vereine, Organisationen und Unternehmen in und um Darmstadt, die sich gerne mit einem vergünstigten Angebot für Einkommensschwache Darmstädterinnen und Darmstädter beteiligen möchten, wenden sich bitte an:
Amt für Soziales und Prävention
Frau Jessica Storz
Frankfurter Str. 71
64293 Darmstadt
Tel.: 06151/13-3263
Fax.: 06151/13-2187
E-Mail: amt-fuer-soziales-und-praevention@darmstadt.de
Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben.
Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.
Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,