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Wer hat die Teilhabekarte gemacht?
Die Teilhabekarte hat gemacht:
Die Teilhabecard ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Wer bekommt eine Teilhabecard?
Diese Personen aus Darmstadt können mit der Teilhabecard Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich bekommen:
Personen, die
Außerdem
Wie lange ist die Teilhabecard gültig?
Die Karte ist mindestens ein Kalenderjahr gültig.
Kann eine Verlängerung erfolgen?
Ja, wenn im nächsten Jahr mindestens 1 Monat lang Geld nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG gezahlt wird.
Aber die Verlängerung erfolgt nur auf Nachfrage.
Die Teilhabecard können nur Sie alleine nutzen.
Andere Personen nicht.
Die Teilhabecard gilt nur zusammen mit ihrem gültigen Ausweis.
An wen muss ich mich wenden?
Die Teilhabecard bekommen Sie einfach auf Nachfrage.
An folgende Stellen:
1. Personen, die Geld nach dem SGB II bekommen, erhalten die Teilnahmecard am:
Eingangsservice im Jobcenter Darmstadt
Wann?
Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.00-15.30 Uhr
2. Diese Personen:
erhalten die Karte:
im Amt für Soziales und Prävention
Wann?
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 10.00 Uhr.
3. Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Familien erhalten
erhalten die Karte:
im Jugendamt
Bereich Familienbildung
Wann?
Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00-16.00 Uhr.
Wo bekomme ich welche Vergünstigungen?
Wie funktioniert das?
Die Karte muss immer zusammen mit dem Ausweis vorgelegt werden.
Dies ist bei den Partnern möglich, die dabei mitmachen.
Hier finden Sie die Kooperationspartner auf einen Blick.
Wer will für Personen mit wenig Geld Vergünstigungen anbieten?
Zum Beispiel:
Dann wenden Sie sich bitte an:
Amt für Soziales und Prävention
Frau Jessica Storz
Frankfurter Str. 71
64293 Darmstadt
Tel.: 06151/13-3263
E-Mail: but@darmstadt.de
Benötigte Unterlagen
Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen.
Schicken Sie uns ihre Unterlagen mit der Post oder per E-Mail.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalPass for low-income earners
Pass für Geringverdienende
Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben.
Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,