Sofern Sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben, können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.
Visumspflicht
Nicht-EU-Bürger brauchen ein entsprechendes Visum zum Familiennachzug. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Der Aufenthaltstitel muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden. Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ist jede unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit gestattet.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Sicherung des Lebensunterhalts
- ausreichender Wohnraum
- familiäre Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
- einfache deutsche Sprachkenntnisse, entsprechend dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
§ 30 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.