Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug aus Deutschland erstmals für den Verkehr zulassen?
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebestätigung
• EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
• ggf. Datenbestätigung
• SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer (siehe Formulare)
Personen, deren Pass und/oder Aufenthaltstitel den Zusatz „Personalien laut eigenen Angaben“ beinhaltet, werden gebeten, bei der Beantragung einer Kfz-Zulassung der KFZ-Zulassungsbehörde geeignete Nachweise vorzulegen, die die Identität bestätigen.
Geeignete Nachweise können beispielsweise folgende Dokumente sein:
•Steuerbescheid Finanzamt
•Arbeitgeberbescheinigung
•Ausbildungsbescheinigung
•Zeugnisse
usw.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Bei Firmen/Vereinen:
aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (zusätzlich noch Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Geschäftsführers/ Vorsitzenden Original oder Kopie; Einzel- bzw. Gesamtprokura beachten!)
Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass Original oder Kopie mit Meldebescheinigung).
(Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)
Bei Beauftragten zusätzlich:
Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare)
Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Formulare) und deren Bundespersonalausweise/Pässe. Sollte es nur einen Erziehungsberechtigten geben, benötigen wir den Sorgerechtsbeschluss hierüber.
Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung) zur Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR)
Der Abruf der Meldedaten kann jedoch nur für Personen erfolgen, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben.
§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
26,90 € - 60,00 €
Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt 10,20 €. Eine Vorabreservierung kostet 2,60 €.
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.
Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte und PIN bezahlen.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.